Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 12/2020

Ausgabe 3. April 2020

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

Investitionsplan Plus soll rasch Gelder im Kampf gegen Coronakrise aktivieren

Die Galeries Royales Saint Hubert in Brüssel – vollkommen leer
© European Union, 2020 Die Galeries Royales Saint Hubert in Brüssel – vollkommen leer

Es gibt wenige heimische oder europäische Unternehmen, die die Coronakrise nicht mit voller Wucht getroffen hat. Umso wichtiger ist es, jetzt und in den kommenden Wochen gezielte, sofort wirksame Maßnahmen auch auf europäischer Ebene zu setzen. Brüssel muss die EU-Länder so weit als möglich in ihrem Kampf gegen das Coronavirus und seine Auswirkungen unterstützen. Fördergelder müssen sofort und unbürokratisch zu den Unternehmen fließen, Maßnahmen wie Kurzarbeit auch von Brüssel gefördert werden.

Die Coronavirus Response Investment Initiative mit zahlreichen EU-weit koordinierten Sofortmaßnahmen ist aufgrund der Dringlichkeit der Lage bereits mit 01.04.2020 in Kraft getreten. 37 Milliarden Euro fließen aus dem EU-Haushalt u.a. aus dem Bereich Kohäsionspolitik. Zusätzlich zu diesem ersten, fertig geschnürten Maßnahmenpaket, welches sich auf eine sofortige Mobilisierung der Strukturfonds für eine rasche Reaktion auf die Krise konzentriert, hat die Europäische Kommission am 02.04. ihren Investitionsplan Plus zur Bewältigung der Coronakrise (CRII+) vorgelegt. Alle nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sollen im Kampf gegen die Coronakrise in vollem Umfang genutzt werden können. Ein EU-Kofinanzierungssatz von 100 Prozent für das Geschäftsjahr 2020-2021 macht möglich, dass Mitgliedstaaten für coronakrisenbedingte Maßnahmen eine vollständige EU-Finanzierung in Anspruch nehmen können

Das CRII+-Paket vereinfacht außerdem Verfahrensschritte im Zusammenhang mit der Programmdurchführung und Prüfung, um Flexibilität zu ermöglichen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verwaltungsaufwand zu verringern. Das Paket wird am 07.04. bei der erweiterten Eurogruppe erörtert und soll so rasch als möglich beschlossen werden. Auch am 02.04. hat die Kommission ihre Pläne für die Einführung eines Systems zur Unterstützung der Kurzarbeit in der Europäischen Union präsentiert. Das SURE“ genannte Instrument soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. 

Der Corona-Infopoint in der WKÖ ist nachwievor Anlaufstelle Nummer eins für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Wirtschaftskammer Österreich und den Landeskammern stehen täglich als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewältigung der Corona-Krise im Einsatz. Hier sind die wichtigsten Updates für Unternehmen rund um Corona und sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu finden. Rasche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online in unserem FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

EU-Kommission möchte coronabedingte Kurzarbeit mit bis zu 100 Milliarden Euro unterstützen

Sure Piktogramm
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission möchte die in der Coronakrise viel eingesetzte Kurzarbeit mit einem europäischen Instrument unterstützen. Das „SURE“ genannte Instrument soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen.

SURE („Support mitigating Unemployment Risks in Emergency“) soll mit Garantien der Mitgliedstaaten abgesichert werden und kann anlaufen, sobald alle EU Länder Garantien zugesichert haben. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Die Darlehen sollen von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um Kurzarbeitsregelungen für Arbeitnehmer oder ähnliche Maßnahmen für Selbstständige zu finanzieren.

SURE ist eine befristete Notfallmaßnahme und speziell darauf ausgerichtet, eine unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie zu bieten. Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat gebilligt werden. Ein Überblick über das Instrument findet sich auch im Factsheet SURE.  

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

Zusätzliche Beihilfen sollen im Kampf gegen das Coronavirus fließen

Die Europäische Kommission schlägt vor, zusätzliche Fördermöglichkeiten durch fünf Arten von Beihilfemaßnahmen zu schaffen. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten am 27.03. ihren Entwurf zur Erweiterung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Konsultation übermittelt. Die Mitgliedstaaten haben Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Ziel der Kommission ist es, den geänderten Befristeten Rahmen rasch in Kraft zu setzen.

Folgende fünf Maßnahmen schlägt die Kommission in ihrem Entwurf vor: 1. Mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE) zur Bewältigung der derzeitigen Gesundheitskrise. 2. Mehr Unterstützung für den Bau und Ausbau von Testeinrichtungen für im Kampf gegen das Coronavirus relevante Produkte, wie Impfstoffe, medizinische Ausrüstung, Desinfektionsmittel. 3. Mehr Unterstützung für die Herstellung ebendieser Produkte. 4. Gezielte Unterstützung in Form eines Steueraufschubs und/oder der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber bzw. 5. Gezielte Unterstützung in Form von Lohnzuschüssen, um Entlassungen aufgrund der Coronakrise in bestimmten besonders betroffenen Regionen oder Wirtschaftszweigen zu vermeiden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

Weitere Maßnahmen im Finanzbereich, um COVID-19 Auswirkungen zu begegnen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat empfohlen, während der COVID-19-Pandemie keine Dividenden auszuschütten oder Aktien zurückzukaufen. Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat weitere Empfehlungen ausgegeben. Die Frist für die Umsetzung der Basel IV-Vorschriften zur Regulierung von Banken wird um ein Jahr verschoben.

Die EZB richtete eine Empfehlung an Europas Banken: Um die Fähigkeit der Banken zu stärken, Verluste aufzufangen und die Kreditvergabe an Haushalte, kleine Unternehmen und Firmen zu unterstützen, sollten diese für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis 1. Oktober 2020 keine Dividenden ausschütten. Die Banken sollten auch von Aktienrückkäufen zur Vergütung der Aktionäre absehen. Auch die EBA hat ihre Forderung nach einer umsichtigeren Dividenden- und Ausschüttungspolitik an die Institute bekräftigt und ausgeweitet: Diese sollten von der Ausschüttung von Dividenden oder Aktienrückkäufen zur Vergütung der Aktionäre absehen. Darüber hinaus fordert sie die Behörden auf, Flexibilität bei verschiedenen Fristen zu geben.

Die Frist für die Umsetzung der Basel IV-Vorschriften zur Regulierung von Banken wird um ein Jahr auf den 1. Jänner 2023 verschoben. Das soll Banken und Aufsichtsbehörden mehr Kapazitäten geben, um auf die Auswirkungen von Covid-19 zu reagieren. Das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses, die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Aufsichtsbehörden (GHOS), hat eine Reihe von Maßnahmen gebilligt, die den Banken und Aufsichtsbehörden zusätzliche operative Kapazitäten zur Verfügung stellen. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

Leitfäden informieren Hersteller über Produktion von medizinischem Material im Corona-Kampf

Die Europäische Kommission hat Leitfäden für Hersteller veröffentlicht, um die Produktion von medizinischen Geräten und Material im Kampf gegen den Coronavirus zu steigern. Mithilfe dieser Dokumente sollen Hersteller und Marktüberwachungsbehörden auch sicherstellen können, dass diese Produkte den Sicherheitsnormen entsprechen und wirksam sind.

Desinfektionsmittel
© European Union, 2020

Der erste Leitfaden erklärt Herstellern die rechtlichen und technischen Anforderungen, neue Produkte in die EU einzuführen oder neue oder bestehende Anlagen zur Herstellung von Schutzausrüstungen wie Masken, Handschuhe und OP-Kittel einzurichten oder umzustellen. Dies soll dazu dienen, die mit dem Ausbruch des Coronavirus in die Höhe geschnellte Nachfrage zu decken.

Der zweite Leitfaden soll Wirtschaftsakteuren und KMU Orientierungshilfen insbesondere für das Inverkehrbringen von hydroalkoholischem Gel auf dem EU-Markt geben. Damit sollen Fragen zum geltenden Rechtsrahmen beantwortet werden, die derzeit häufig an die Kommission von Vertretern der Kosmetikindustrie und anderer Branchen herangetragen werden. Diese bemühen sich derzeit, ihre Produktionskapazitäten für solche Produkte auszubauen oder auf diese zu verlagern.

Der dritte Leitfaden geht auf Konformitätsbewertungsverfahren für den 3D-Druck und 3D-Druckerzeugnisse für medizinische Zwecke im Kampf gegen das Coronavirus ein. Er nennt z.B. Beispiele für technische Normen, auf die die Hersteller zurückgreifen können, um konforme Produkte auf den EU-Markt zu bringen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Binnenmarkt

Leitlinien erklären Umsetzung der Reisebeschränkungen während Corona-Pandemie

Um die Umsetzung der Einschränkungen der Reisefreiheit in Europa wegen der Corona-Pandemie klar darzulegen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Mobilität systemrelevanter Arbeitskräfte sowie zur Umsetzung der Reisebeschränkung in die EU veröffentlicht.  

Die Europäische Kommission hat am 30.03. Leitlinien zur Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte in der EU veröffentlicht. Sie gibt Empfehlungen, damit mobile Arbeitnehmer innerhalb der EU - insbesondere in kritischen Berufen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie - ihren Arbeitsplatz erreichen können. Dazu gehören u.a. Beschäftigte in Gesundheits- und Lebensmittelsektor, Altenpflege, Versorgungsunternehmen. Die Mitgliedstaaten sollten auch sonstigen Grenzgängern und entsandten Arbeitnehmern den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Sektor im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist. 

Die Europäische Kommission hat am 30.03. auch einen Leitfaden zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll Grenzschutz- und Visabehörden bei der Umsetzung der Grenzbeschränkung, der Erleichterung der Rückreise von EU-Bürgern und bei Visafragen unterstützen. Um die weltweite Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, kamen die Staats- und Regierungschefs am 17.03. der Forderung der Kommission nach einer koordinierten vorübergehenden Beschränkung der nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU für einen Zeitraum von 30 Tagen nach. Der Einreisestopp gilt für Nicht-EU-Bürger und wird von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Der Leitfaden  spezifiziert Personengruppen, die von der Reisebeschränkung ausgenommen sein sollen, wie etwa Gesundheitspersonal oder Grenzgänger.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig

EU-Rahmen für öffentliche Beschaffung soll rasche Auftragsvergabe im Corona-Kampf ermöglichen

Die Europäische Kommission hat am 01.04. Leitlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation veröffentlicht. Sie erklären, welche Optionen im EU-Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung der in der Krise erforderlichen Lieferungen und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Die Leitlinien sind schwerpunktmäßig auf die Auftragsvergabe in Fällen äußerster Dringlichkeit ausgerichtet. Öffentliche Stellen sollen bei Bedarf innerhalb von Tagen oder sogar Stunden Käufe tätigen können.

Slots-Regeländerung für Fluglinien nach Corona-bedingten Flugausfällen seit 1.4. in Kraft

Fluggesellschaften werden bis 24. Oktober 2020 vorübergehend von der „use-it-or-lose-it“-Regel befreit, um ihr Überleben bis nach der Coronakrise zu sichern. Die Maßnahme wurde am 31.03. im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit 01.04. in Kraft. Die Fluggesellschaften müssen normalerweise mindestens 80 Prozent ihrer Slots auf den Flughäfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nutzen, um sie im entsprechenden Zeitraum des nächsten Jahres zu halten.


Jobs+Jobs+Jobs


EUROJUST sucht Judicial Cooperation Officer 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Judicial Cooperation Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 20/EJ/02

Bewerbungen sind bis 15. April 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 

Europäische Stiftung für Berufsbildung sucht Assistants

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin (Italien) hat die Vakanz der nachstehend angeführter Position bekanntgegeben mit dem Zweck, eine Reserveliste zu erstellen:

  • Assistants
    Contract Agent, Grade: Function group II, Reference No: ETF/REC/20/01

Bewerbungen sind bis zum 19. April 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.  

FRONTEX sucht Assistant in Accounting Office

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau (Polen), sucht:

  • Assistant in Accounting Office
    Grade: AST 3, Ref. Nr. RCT-2020-00032

Bewerbungen sind bis 24. April 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU sucht Machine Learning Specialist

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CDT) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Machine Learning Specialist
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: CDT-AD5-2020/02

Bewerbungen sind bis zum 27. April 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 8.4.2020:

  • Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels
  • Verstärkung unseres Engagements für den Westbalkan - Der Beitrag der Kommission zum EU-Westbalkan-Gipfel

(nächste Sitzung: 22.4.)


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

  • Keine Ausschuss-Sitzungen in der kommenden Woche, nächste Ausschüsse sind ab 15.04. geplant.

Europäisches Parlament - Ausgewählte Themen des Plenums der kommenden Woche 

  • Außerordentliches Plenum am 16. und 17. April, Tagesordnung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor 

Tagungen des Rates 

  • Videokonferenz der Euro-Gruppe: Die Eurogruppe wird weiter an der koordinierten Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie arbeiten und damit der Einladung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 26. März 2020 folgen.

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

  • Die beiden Wochen vom 6. bis zum 17. April sind Gerichtsferien. Grundsätzlich finden in dieser Zeit weder mündliche Verhandlungen statt noch werden Urteile verkündet oder Schlussanträge verlesen.

Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Binnenmarkt

Handel

Klimaschutz

Lebensmittelsicherheit

Steuern

Transport & Verkehr

Umwelt, öffentliche Gesundheit

Zoll, internationale Zusammenarbeit und Entwicklung




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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