Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 11/2020

Ausgabe 27. März 2020

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

Europa und Österreich verstärken Initiativen im Kampf gegen Coronakrise

Europa und Österreich haben diese Woche den Kampf gegen die Coronakrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen mit zahlreichen Initiativen noch verstärkt. Die Wirtschaft braucht jetzt rasche Unterstützung: Das Europäische Parlament hat am Donnerstag sein grünes Licht für die Coronavirus Response Investment Initiative der EU-Kommission gegeben. EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern. 37 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Haushalt fließen. Nach Österreich sollen 19 Millionen Euro gehen. Darüber hinaus können von Österreich noch 25 Millionen Euro nicht zugewiesene Kohäsionsgelder für die Unterstützung der heimischen Unternehmen ausgegeben werden.

Nationale Regierungen sollen unbegrenzt in die Wirtschaft investieren und den Unternehmen helfen dürfen. Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission für mehr Flexibilität im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zugestimmt: Damit können Gelder aus den nationalen Haushalten für gezielte Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer fließen. Die Finanzminister der Eurogruppe haben sich für die Einrichtung einer vorsorglichen Coronakrise-Kreditlinie beim Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM ausgesprochen. Das Geld soll direkt in den Kampf gegen die Gesundheits- und Wirtschaftskrise gehen. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben die Euro-Länder bei ihrem Sondergipfel am Donnerstag aufgefordert, in zwei Wochen konkrete Vorschläge für Finanzhilfen vorzulegen.

Der Corona-Infopoint in der WKÖ ist Anlaufstelle Nummer eins für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Wirtschaftskammer Österreich und den Landeskammern stehen täglich als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewältigung der Corona-Krise im Einsatz. Hier sind die wichtigsten Updates für Unternehmen rund um Corona und sämtliche Informationen aus dem In- und Ausland zu finden. Rasche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online in unserem FAQ: WKÖ-Informationen zum Coronavirus.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Binnenmarkt

Europäische Normen unterstützen Produktion von Medizinprodukten zum Schutz gegen Corona

Frau, Gesichtsschutz
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission arbeitet mit Industrie und Mitgliedstaaten zusammen, um die Verfügbarkeit von Masken, Handschuhen, Kitteln und anderen medizinischen Hilfsmitteln zu maximieren. Eine Reihe von europäischen Normen für bestimmte medizinische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen werden seit 20.03. kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit 25.03. gültige harmonisierte europäische Normen für essentielle Medizinprodukte bringen eine schnellere und günstigere Konformitätsbewertung. 

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) haben sich in Zusammenarbeit mit allen ihren Mitgliedern bereit erklärt, eine Reihe von europäischen Normen für bestimmte medizinische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme wird sowohl Unternehmen aus der EU als auch aus Drittländern, die diese Artikel herstellen wollen, dabei helfen, die Produktion schnell zu starten und Produkte leichter auf den Binnenmarkt zu bringen sowie gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Für Österreich: Link

Harmonisierte europäische Normen ermöglichen eine schnellere Deckung des akuten Bedarfs von im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie essentiellen Medizinprodukten wie Gesichtsmasken oder Desinfektionsgeräten. Die von der EU-Kommission beschlossenen Normen sollen ein schnelleres und kostengünstigeres Konformitätsbewertungsverfahren für Hersteller von Medizinprodukten und andere betroffene Wirtschaftsakteure bringen. Die Beschlüsse gelten seit ihrer Veröffentlichung im EU- Amtsblatt am 25. März.  

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

Grüne Fahrspuren für Versorgungssicherheit in Coronakrise

LKW Grenze Stau
© Pixabay
Um sicherzustellen, dass die EU-weiten Lieferketten weiterhin funktionieren, sollen die EU-Länder unverzüglich an allen relevanten Grenzübergängen innerhalb der EU „grüne Fahrspuren“ einrichten. Diese Fahrspuren sollen allen LKW unabhängig von den transportierten Gütern offenstehen. Zudem sollte der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.

Die Verfahren an den Grenzübergängen sollen damit auf ein Minimum reduziert und ein rascher Gütertransport und Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Am 23.3. hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung der Leitlinien für die Grenzverwaltung herausgegeben. Sie ergänzt die Leitlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Gütern. Eine eigene Website informiert über Lenk- und Ruhezeiten bzw. die entsprechenden nationalen Ausnahmen aufgrund von COVID-19. Die Übersichten zu den jeweiligen nationalen Ausnahmen zu EU VO 561/2006 sind unter folgendem Link einsehbar (wird regelmäßig aktualisiert).

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Innovation /Digitalisierung

Ausländische Investitionen verstärkt überprüfen, um im Coronakampf essentielle Unternehmen zu schützen

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zum Schutz kritischer europäischer Vermögenswerte und Technologie in der Coronakrise veröffentlicht. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zum vollen Ausnutzen bzw. zur Einrichtung von Screening-Mechanismen für ausländische Investitionen auf. Sie ist bereit, jeden Fall ausländischer Investitionen mit größerer europäischer Auswirkung zu koordinieren.

Die EU steht für Offenheit bei ausländischen Investitionen. Im Zusammenhang mit COVID-19 könnte jedoch ein erhöhtes Risiko bestehen, dass über ausländische Direktinvestitionen Kapazitäten im Gesundheitswesen oder im Forschungsbereich erworben werden. Ziel der Leitlinien ist es, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wesentliche Unternehmen und Vermögenswerte der EU insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, medizinische Forschung, Biotechnologie, Infrastrukturen zu erhalten.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit gilt als ein übergeordneter Grund des allgemeinen Interesses. Daher können die Mitgliedstaaten einen ausländischen Investor daran hindern, ein Unternehmen zu erwerben oder die Kontrolle über ein Unternehmen zu übernehmen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Nachhaltigkeit

Slots-Regeländerung für Europas Fluglinien nach Corona-bedingten Flugausfällen

Flughafen Brüssel
© European Union, 2020

Europas Fluggesellschaften sollen vorübergehend von der „use-it-or-lose-it“-Regel befreit werden, um ihr Überleben bis nach der Coronakrise zu sichern. Die Fluggesellschaften müssen normalerweise mindestens 80 Prozent ihrer Slots auf den Flughäfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nutzen, um sie im entsprechenden Zeitraum des nächsten Jahres zu halten.

Die EU-Kommission hat am 13.03. gezielte Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die das Europäische Parlament beim Sonderplenum am 26.03. abgesegnet hat. Jetzt wird eine rasche schriftliche Zustimmung des Rates erwartet, damit die Maßnahme gilt. Der Ausbruch des Covid 19-Virus führt seit Anfang 2020 zu einem deutlichen Rückgang des Luftverkehrs weltweit. Die Fluggesellschaften haben für die kommenden Monate zahlreiche Flüge gestrichen. Das dürfte für die Winterflugplanperiode 2019-2020 und die Sommerflugplanperiode 2020 zu einer Nutzung der Zeitnischen deutlich unterhalb der vorgeschriebenen Schwelle von 80 Prozent führen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig

EU koordiniert gemeinsame Beschaffungsverfahren für Corona-Schutzausrüstungen

Die Europäische Kommission koordiniert gemeinsame Beschaffungsverfahren, um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Bedarf an Corona-Schutzausrüstung zu decken. Durch die gebündelte Marktmacht werden bessere Konditionen erzielt. Ende Februar wurde ein Verfahren für Schutzkleidung und Handschuhe gestartet, zwei weitere Verfahren wurden am 17. März lanciert – eines für Atemmasken und Schutzbrillen sowie eines für Beatmungsgeräte. Seit 19. März läuft zudem eine Beschaffung von Testkits. Für die beiden gemeinsamen Beschaffungsverfahren für Schutzkleidung bzw. für Atemmasken und Schutzbrillen haben die Hersteller ihre Angebote für die von den EU-Staaten angeforderten Artikelmengen abgegeben. Die Ausrüstungen sollten zwei Wochen nach der Unterzeichnung der Verträge mit den Bietern durch die Mitgliedstaaten verfügbar sein und im Kampf gegen das Coronavirus helfen.

Ideen zum Einsatz von KI im Kampf gegen Corona gesucht

Die Europäische Kommission hat eine Initiative gestartet, um Ideen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz und Robotik zur Bewältigung der COVID-19-Krise zu sammeln. Ziel ist eine leicht zugängliche Informationsquelle für Unternehmen, Bürger, Entscheidungsträger. An dieser Initiative kann sich jeder beteiligen, der gerade ein AI/Robotic System entwickelt, welches sofort oder in Kürze eingesetzt werden kann, oder auch der ein Projekt bereits fertig umgesetzt hat.

Ausschuss der Regionen unterstützt lokale Zusammenarbeit im Corona-Kampf

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat am 24.03. einen 5-Punkte-Aktionsplan zur Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie vorgelegt. Eine Austauschplattform soll lokale und regionale Entscheidungsträger dabei unterstützen, gemeinsamen Bedarf an z.B. Medizinprodukten zu ermitteln, Lösungen auszutauschen und die europaweite Zusammenarbeit fördern. Der AdR wird regelmäßig über EU-Maßnahmen informieren und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Finanzierungsmöglichkeiten legen.


Jobs+Jobs+Jobs


ESMA sucht Senior Cooperation Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Senior Cooperation Officer (International and Institutional Affairs Profile)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ESMA/2020/VAC06/AD7

Bewerbungen sind bis zum 26. April möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

Agentur für das europäische GNSS sucht Trainees

Die Agentur für das europäische GNSS (GSA) mit Sitz in Prag (Tschechien) gibt Vakanzen nachstehend angeführter Praktikumsplätze bekannt:

  • EGNOS Services Department Traineeship – Ref.: GSA/TR/EGNOS/2020
  • Galileo Services Department Traineeship – Ref.: GSA/TR/GALILEO/2020
  • Market Development Department Traineeship – Ref.: GSA/TR/MKD/2020

Bewerbungen sind bis zum 30. Juni möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

Übersetzungszentrum CDT sucht Irish Translator

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CDT) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Irish Translator
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: CDT-AD5-2020/01

Bewerbungen sind bis zum 7. April möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

ENISA sucht Administrators zur Erstellung einer Reserveliste

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) hat eine Aufforderung zur Interessenbekundung (AD 6, AD 7, AD 8) bekanntgegeben, mit dem Zweck, eine Reserveliste zu erstellen, aus der mindestens zwölf Expertinnen bzw. Experten sofort rekrutiert werden können, um den Dienst im Jahr 2020 zu beginnen, und gegebenenfalls sechs mit einem Startdatum vom 01.01.2021:

  • Administrators (AD 6, AD 7, AD 8)
    Reference: ENISA-TA-AD-2020-01, Place of employment: Athens, Greece

Bewerbungen sind bis zum 24. April möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 01.04.2020:

  • Sondermaßnahmen angesichts des COVID-19-Ausbruchs 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Angesichts der Covid-19-Krise werden in der kommenden Woche keine mündlichen Verhandlungen am Gerichtshof und am Gericht der Europäischen Union stattfinden. Am 2. April werden jedoch Urteile verkündet und Schlussanträge verlesen, u.a. folgende:

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑567/18 Coty Germany
Nicht erschöpfte Markenware auf Amazon-Marketplace

Coty Germany hält eine Lizenz an der u.a. für Parfüm eingetragenen Unionsmarke Davidoff. Sie hat verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns vor deutschen Gerichten auf Unterlassung (des Besitzes bzw. des Versands) und Schadensersatz verklagt, nachdem sie über einen Testkäufer festgestellt hatte, dass von Dritten über die Website amazon.de mit dem Vermerk „Versand durch Amazon“ das Parfum Davidoff Hot Water verkauft wird, obwohl das Markenrecht daran nicht erschöpft sei (d.h. die Ware war nicht zuvor mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU oder im EWR in den Verkehr gebracht worden).

Der Bundesgerichtshof möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob nach der Verordnung 2017/1001 über die Unionsmarke eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne vom Rechtsverstoß Kenntnis zu haben, diese Ware zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens besitzt, wenn nicht sie selbst, sondern allein der Dritte beabsichtigt, die Ware anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat das in seinen Schlussanträgen vom 28. November 2019 grundsätzlich verneint. Anderes gelte allerdings, wenn die fragliche Person im Rahmen eines Programms, das die Eigenschaften des sog. „Versand durch Amazon“-Programms aufweise und dem der Verkäufer beigetreten sei, aktiv am Vertrieb dieser Ware beteiligt sei. Dann könne davon ausgegangen werden, dass sie die Ware zum Zweck des Anbietens oder des Inverkehrbringens lagere.

Weitere Informationen

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑765/18 Stadtwerke Neuwied
Unwirksamkeit von Gaspreiserhöhungen bei unzureichender Ankündigung?

Die Stadtwerke Neuwied (eine GmbH im Alleinbesitz der Stadt Neuwied) verlangen vor dem Landgericht Koblenz von einem Gaskunden (im Grundversorgungstarif) die Zahlung von Rückständen für die Jahre 2005 bis 2007. Streitig ist, ob Preiserhöhungen, mit denen die Stadtwerke ihre eigenen Bezugskostenänderungen weiterreichten, wirksam erfolgt sind. Die Stadtwerke hatten die Preiserhöhungen zwar auf ihrer Website angekündigt, die Kunden aber nicht direkt darüber informiert. Das Landgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2003/55. Es möchte wissen, ob die unterbliebene rechtzeitige und direkte Information der Gaskunden über Voraussetzungen, Anlass und Umfang einer bevorstehenden Tarifänderung für Gaslieferungen der Wirksamkeit einer solchen Tarifänderung entgegensteht. Außerdem möchte es wissen, ob man sich gegenüber einem privatrechtlich organisierten, aber in kommunaler Hand befindlichen Versorgungsunternehmen unmittelbar auf die Richtlinie berufen kann. Ohne Schlussanträge.

Weitere Informationen

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑753/18 Stim und SAMI
Urheberrechtlicher Vergütungsanspruch gegen Anbieter von Mietwagen mit Radio?

Der schwedische Oberste Gerichtshof hat darüber zu entscheiden, ob zwei schwedische Verwertungsgesellschaften für die von ihnen vertretenen Komponisten, Verleger und Künstler urheberrechtliche Vergütungsansprüche gegen Anbieter von Mietwagen geltend machen können, die mit einem Radio ausgestattet sind. Er möchte vom EuGH wissen, ob ein solcher Anbieter mit der Vermietung der mit einem Radio ausgestatteten Mietwagen eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke vornimmt. Generalanwalt Szpunar hat das in seinen Schlussanträgen vom 15. Januar 2020 verneint.

Weitere Informationen

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-724/18 Cali Apartments und C-727/18 Procureur général près la cour d’appel de Paris et ville de Paris.
Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung von möbliertem Wohnraum

Zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit in Frankreich gilt in Gemeinden mit mehr als 200 000 Einwohnern sowie in den drei an Paris angrenzenden Departements eine Genehmigungspflicht, wenn möblierter Wohnraum, der vom Vermieter selbst nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird, wiederholt für kurze Zeiträume an Laufkundschaft vermietet werden soll. Zwei Eigentümer, die ihr jeweiliges Studio in Paris auf einer Internetseite zur Vermietung angeboten hatten, ohne über eine solche Genehmigung zu verfügen, wurden daher zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von je 15 000 Euro verurteilt. Zudem wurden sie angewiesen, das jeweilige Studio wieder der Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Der französische Kassationshof möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob die in Rede stehende französische Regelung mit der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 vereinbar ist. Generalanwalt Bobek legt am 2. April seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-724/18
Weitere Informationen C-727/18

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-343/19 Verein für Konsumenteninformation gegen Volkswagen AG
Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklagen wegen Manipulationssoftware

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat die deutsche Volkswagen AG vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3,6 Millionen Euro verklagt. Dabei handelt es sich um abgetretene Ansprüche von 574 Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet seien. Dieser Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der EU-Verordnung Nr. 715/2007 versehen. Nur durch eine Manipulationssoftware sei es Volkswagen möglich gewesen, für Fahrzeuge mit diesem Motor eine EU-Typengenehmigung zu erhalten. Außerdem begehrt der Verein die Feststellung, dass Volkswagen für noch nicht bezifferbare Schäden aus dem Einbau dieses Motors haftet. Volkswagen macht geltend, dass dem Landesgericht Klagenfurt die internationale Zuständigkeit für diese Klage fehle.

Das Landesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit. Um klären zu können, ob hier der sog. Deliktsgerichtsstand gegeben ist, möchte es wissen, ob als „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", der Ort in einem Mitgliedstaat angesehen werden kann, an dem der Schaden eingetreten ist, wenn dieser Schaden ausschließlich in einem finanziellen Verlust besteht, der die unmittelbare Folge einer unerlaubten Handlung ist, die sich in einem anderen Mitgliedstaat ereignet hat. Generalanwalt Sanchez-Bordona legt am 2. April seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑264/19 Constantin Film Verleih gegen YouTube und Google
Auskunftsanspruch gegen YouTube bei widerrechtlich hochgeladenen Filmen

Für das Hochladen von Videos auf YouTube man sich registrieren, d.h. seinen Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum angeben. Außerdem muss man in die Speicherung von IP‑Adressen einwilligen. Ist das Video länger als 15 Minuten, muss man zudem eine Telefonnummer angeben.

Constantin Film Verleih verlangt von YouTube und deren Muttergesellschaft Google Auskunft über die E‑Mail-Adressen, die Telefonnummern und diejenigen IP-Adressen, die für das widerrechtliche Hochladen von zwei Filmen und für den letzten Zugriff auf die Nutzerkonten verwendet wurden. Der deutsche Bundesgerichtshof ersucht den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2004/48 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe legt am 2. April seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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