Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 10/2020

Ausgabe 20. März 2020

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt

Europa setzt koordinierte Maßnahmen gegen das Coronavirus und seine Auswirkungen

Corona-Virus Trailer
© pixabay

Die Europäische Union aktiviert zahlreiche koordinierte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus: Die Coronavirus Response Investment Initiative der EU-Kommission umfasst EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. 37 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Haushalt fließen. Nach Österreich sollen 19 Millionen Euro gehen. Um besonders KMU unverzüglich zu entlasten, sollen Mittel aus dem EU-Haushalt die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen ergänzen. 

Die Europäische Investitionsbank hat ein Paket vorgeschlagen, um Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro für Europas Wirtschaft zu mobilisieren. Die EZB startet ein Pandemie-Notkaufprogramm in Höhe von 750 Milliarden Euro zum vorübergehenden Erwerb von Wertpapieren des privaten und öffentlichen Sektors. Es läuft auf jeden Fall bis Ende des Jahres. 

Um die weltweite Ausbreitung des Virus einzudämmen, gilt ein Einreisestopp in die EU für einen Zeitraum von 30 Tagen. Der Einreisestopp gilt für Nicht-EU-Bürger und wird von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Ausnahmen gibt es für Briten und Staatsbürger aus den mit der EU assoziierten sogenannten EFTA-Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen. 

Die Europäische Kommission hat ab sofort gültige Leitlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Gütern und grundlegenden Dienstleistungen vorgelegt. Ziel ist, gleichzeitig die Gesundheit zu schützen und die Versorgung mit Waren zu sichern. „Grüne Korridore“ an den EU-Binnengrenzen sollen wesentlichen Gütern Vorfahrt beim Grenzübertritt geben. 

Um den Volkswirtschaften zu helfen, soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt flexibler ausgelegt werden. Auf dieser Grundlage können außergewöhnliche Ausgaben zur Eindämmung des COVID-19-Ausbruchs (z.B. Ausgaben im Gesundheitswesen und für gezielte Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer) gedeckt werden. Die Europäische Kommission schlägt den Mitgliedstaaten auch einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur direkten Unterstützung der Wirtschaft vor. Zahlreiche weitere Initiativen werden in den nächste Tagen folgen. Die EU arbeitet auf Hochtouren daran, alles so rasch als möglich umzusetzen und die Mittel Europas Unternehmen so rasch als möglich zur Verfügung zu stellen. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik

Coronavirus Response Investment Initiative: 37 Milliarden Euro zur Unterstützung der Wirtschaft

Die Coronavirus Response Investment Initiative der EU Kommission umfasst EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. 37 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Haushalt u.a. aus dem Bereich Kohäsionspolitik fließen. 

Die Mitgliedstaaten sollen im Rahmen der Coronavirus Response Investment Initiative heuer nicht verpflichtet werden, nicht ausgegebene Vorfinanzierungen für die Strukturfonds zurückzugeben. Das sind rund acht Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt, mit denen die Mitgliedstaaten EU-weit 29 Milliarden Euro an Strukturfondsmitteln ergänzen können. Das EU- Parlament und der Rat müssen noch ihr finales OK geben, was rasch in schriftlicher Form erfolgen dürfte.

Nach Österreich sollen 19 Millionen Euro fließen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 13 Millionen ergeben sich unverzüglich aus den nationalen Beiträgen im Rahmen kohäsionspolitischer Interventionen, welche durch die neuen Regelungen liquide werden. Sechs Millionen Euro kommen aus dem EU-Budget hinzu. Darüber hinaus können von Österreich noch 25 Millionen Euro nicht zugewiesene Kohäsionsgelder ausgegeben werden.  

Ansprechpartnerin: Katja Schager

EIB will rund 40 Milliarden Euro für Europas Wirtschaft mobilisieren

Infografik
© EIB, 2020

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ein Paket vorgeschlagen, um Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro für Europas Wirtschaft zu mobilisieren. Geplant sind Überbrückungskredite, Zahlungsaufschübe sowie weitere Maßnahmen, um Liquiditäts- und Betriebsmitteleinschränkungen für KMU und Midcaps zu begrenzen.

Das Finanzpaket umfasst Garantiesysteme für Banken, die auf bestehenden EIB-Programmen basieren und sofort Finanzmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro mobilisieren können. Ausgewiesene Liquiditätslinien an Banken können eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 Milliarden Euro zur Sicherung von Betriebskapital in KMU und Midcaps bringen. Spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABS), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, bringen weitere 10 Milliarden Euro. 

Die EIB-Gruppe wird mit Finanzpartnern in den Mitgliedsländern sowie mit den nationalen Förderbanken eng zusammenarbeiten. Für unsere Unternehmen und gerade KMU muss jetzt rasch jegliche Unterstützung mobilisiert werden.

Ansprechpartnerin: Katja Schager

EU-Unterstützung für bewährte Kurzarbeits-, Fortbildungs- und Umschulungsprogramme

Die EU Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Förderung von bewährten Kurzarbeits-, Fortbildungs- und Umschulungsprogrammen. Nach der Videokonferenz der EU-Beschäftigungsminister am Donnerstag wurden die Mitgliedstaaten aufgerufen, eng mit den Sozialpartnern - Gewerkschaften und Unternehmensverbänden - zusammenzuarbeiten, die wichtige Verbündete bei der Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen des Virus sind.

Im Rahmen der Corona Response Investment Initiative kann der Europäische Sozialfonds Kurzarbeitsprogramme, Beihilfen für Eltern, die aufgrund von Betreuungspflichten nicht mehr arbeiten gehen können, oder zusätzliches Gesundheitspersonal mitfinanzieren. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung soll schneller kommen, um Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen zu unterstützen. Zur Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmern und Selbständigen könnte auch der Europäische Globalisierungsfonds eingesetzt werden. Für 2020 sind bis zu 179 Millionen Euro im Topf. Ein Einsatz muss noch final bestimmt werden.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser

EZB startet Pandemie-Notkaufprogramm in Höhe von 750 Milliarden Euro

Die Europäische Zentralbank startet ein Programm zum vorübergehenden Erwerb von Wertpapieren des privaten und öffentlichen Sektors, um den wirtschafts- und geldpolitischen Risiken der Coronakrise entgegenzuwirken. Es umfasst ein Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro. 

Die Käufe im Rahmen des Pandemie-Notkaufprogramms (PEPP) werden bis Ende 2020 durchgeführt und umfassen alle im Rahmen des bestehenden Programms zum Erwerb von Vermögenswerten förderfähigen Kategorien. Der EZB-Rat wird das Programm beenden, sobald er der Ansicht ist, dass die Covid-19-Krisenphase vorbei ist. Es läuft jedoch auf jeden Fall bis Ende des Jahres.  

Weiters geplant ist eine Erweiterung der Palette der im Rahmen des Kaufprogramms für den Unternehmenssektor (corporate sector purchase programme, CSPP) zugelassenen Vermögenswerte auf nichtfinanzielle Commercial Papers: Alle Commercial Papers mit ausreichender Kreditqualität sollen für den Kauf im Rahmen des CSPP zugelassen werden. 

Die EZB will sicherstellen, dass alle Wirtschaftssektoren von unterstützenden Finanzierungsbedingungen profitieren können. Dies gilt gleichermaßen für Unternehmen, Banken, Familien und Regierungen. Der EZB-Rat erklärt sich bereit, den Umfang seiner Programme zum Erwerb von Vermögenswerten zu erhöhen und ihre Zusammensetzung anzupassen, und zwar so viel und so lange wie nötig.  

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Binnenmarkt

Erweiterter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft

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Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise rasch zu bekämpfen, sollen die Mitgliedstaaten Unternehmen rascher und unkomplizierter staatliche Beihilfen und Darlehen gewähren können: Die Europäische Kommission hat dafür einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft startklar gemacht. 

Der Rahmen ist ab sofort anwendbar und mit 31. Dezember 2020 befristet. Er kann von der Kommission gegebenenfalls angepasst oder verlängert werden. Die Mitgliedstaaten sollen direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) von bis zu 800.000 Euro an Unternehmen geben dürfen. Weiters soll er den Mitgliedstaaten subventionierte staatliche Garantien für Bankdarlehen sowie öffentliche Darlehen mit subventionierten Zinssätzen ermöglichen. Diese Darlehen könnten sowohl für Investitions- als auch für Betriebsmittelkredite gewährt werden. 

Auch die wichtige Rolle des Bankensektors bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen wird betont. Es wird klar festgelegt, dass Beihilfen der Mitgliedstaaten an die Realwirtschaft, die über Banken gehen, direkte Beihilfen für die Kunden von Banken und nicht Beihilfen für die Banken selbst sind.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

EU-Leitlinien: Gesundheit schützen und gleichzeitig Versorgung mit Waren sichern

Die Europäische Kommission hat ab sofort gültige Leitlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Gütern und grundlegenden Dienstleistungen vorgelegt. Ziel ist, gleichzeitig die Gesundheit zu schützen und die Versorgung mit Waren zu sichern.

Mitgliedstaaten können gemäß dieser Leitlinien vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen einführen, wenn dies durch die Gefahr einer Pandemie gerechtfertigt ist. Sie müssen dies gemäß dem Schengener Grenzkodex melden. Die Freizügigkeitsrichtlinie muss weiterhin ohne Diskriminierungen für alle EU-Bürger gelten. Staus durch Grenzkontrollen sollen vermieden werden. Weiters sollen die EU-Staaten eine ständige Versorgung zur Deckung des Bedarfs sicherstellen, Hamsterkäufe vermeiden und die Transporthubs (Häfen, Flughäfen, Logistikzentren) bei Bedarf stärken.

Dabei sollen „Grüne Korridore“ helfen: Wesentliche Güter sollen an den EU-Binnengrenzen Vorfahrt beim Grenzübertritt erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen den freien Verkehr aller Waren erhalten und vor allem die Lieferkette von lebensnotwendigen Produkten (Medikamente, medizinische Geräte, lebensnotwendige und verderbliche Lebensmittel, lebende Tiere) gewährleisten. Der Vorschlag wurde von den EU-Verkehrsministern positiv aufgenommen. Konkrete Informationen wie, wann, für welche Art von Gütern diese Fahrspuren gelten sollen, stehen noch nicht fest.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann

Beitrittsgespräche mit Albanien und Nordmazedonien sollen starten

Auch die Videokonferenz der Ministerpräsidenten der sechs EU-Westbalkan-Erweiterungsländer mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und EU-Erweiterungskommissar Oliver Varhelyi am Dienstag war von der Corona-Krise überschattet. Weiteres Thema war die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien: Die Staatschefs von Österreich, Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Montenegro forderten die EU-Mitgliedstaaten, noch im März den Start zu beschließen.  

Österreich ist wirtschaftlich eng mit allen Ländern des Westbalkans verbunden und zählt zu den größten Investoren: in Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien belegt Österreich sogar Platz 1 und in Serbien den 2. Platz. Die österreichischen Exporte in die EU-Beitrittskandidaten haben sich seit 2005 fast verdoppelt.  Die Aussichten auf einen EU-Beitritt sind treibende Kraft für wirtschaftliche Reformen und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Als wichtiger Investor ist für die österreichische Wirtschaft der rechtsstaatliche Schutz dort tätiger Unternehmen von großer Bedeutung. 

Die Wirtschaftskammer Österreich setzt sich daher dafür ein, dass auf europäischer Ebene eine glaubwürdige Erweiterungsstrategie fortgesetzt und die führende Rolle der EU in der Westbalkan-Region beibehalten wird. Die Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien sollen unverzüglich und ohne weitere Bedingungen eröffnet werden, da beide Länder die von der EU-Kommission festgelegten Voraussetzungen erfüllt haben. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem EU Top Thema: EU Erweiterung

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig

Ausfuhrgenehmigung für persönliche Schutzausrüstungen in Drittländer erforderlich

Die Ausfuhr bestimmter persönlicher Schutzausrüstungen in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf seit 16. März 2020 und vorläufig für die Dauer von sechs Wochen (bis 30. April 2020) einer Ausfuhrgenehmigung durch die Mitgliedstaaten. Ohne Ausfuhrgenehmigung ist die Ausfuhr aus der Union (auch in EFTA Staaten) untersagt. Diese Maßnahme soll die Versorgung mit für das medizinische Personal nötigen Schutzausrüstungen in der EU sicherstellen. Die Verbringung in der Union (inkl. Großbritannien) mit Verbleib der Ware in der Union wird in der entsprechenden Durchführungsverordnung nicht begrenzt. Persönliche Schutzausrüstung umfasst Ausrüstung wie Masken, Schutzbrillen und Visiere, Gesichtsschutzschilde, Mund-Nasen-Schutz und Schutzkleidung. 

Brexit: Entwurf für EU-VK Nachfolgeabkommen veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ein Abkommen für die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Er setzt die von den Mitgliedstaaten genehmigten Verhandlungsrichtlinien in einen Rechtstext um. Der Teil zur Wirtschaftspartnerschaft enthält u.a. Regelungen zu Staatsbeihilfen, Wettbewerb, Warenhandel/ Zölle und Dienstleistungen. Als nächsten Schritt wird das Vereinigte Königreich Texte zu seinen Vorstellungen der künftigen Beziehungen vorlegen. Die COVID-19-Krise führte zur Absage der für diese Woche in London geplanten Verhandlungsrunde. Nach der Erkrankung von Chef-Unterhändler Barnier ist unklar, wann und wie die Verhandlungen weitergehen. Möglich ist eine Fortsetzung per Videokonferenzen.

Kommission konsultiert zu Handelspräferenzsystem

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) beseitigt und reduziert Einfuhrzölle auf Exporte der Entwicklungsländer in die EU. Diese Exporte erreichten 2018 mit 69 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Da die EU-Verordnung am 31. Dezember 2023 ausläuft, sammelt die Kommission bis 3. Juni Beiträge aller interessierten Stakeholder per Konsultation zum bisherigen APS-System und möglichen Verbesserungsvorschlägen. Zielgruppen sind der Unternehmenssektor einschließlich Wirtschaftsverbänden und Arbeitgeberorganisationen, Unternehmen, KMU, nationalen und europäischen Handelskammern; weiters NGOs, Behörden Think-Tanks, Universitäten, Bürgerinnen und Bürger. Die WKÖ wird sich an der Konsultation beteiligen.

Flexibilität hilft bei EU-Programmen wie Horizon 2020 und Erasmus+

Auch EU-Programme können derzeit nicht wie gewohnt ablaufen: Von der Kommission wurden daher diverse Fristen zum Einreichen von Projekten verlängert. Dies betrifft Projekte im Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 und das Austauschprogramm Erasmus+. Zu empfehlen ist, die Fristen für das jeweilige Projekt im Vorfeld noch einmal auf den jeweiligen Homepages der Ausschreibungen zu überprüfen. Da bei Erasmus Aufenthalte bzw. Heimreisen nicht angetreten werden können, herrscht Unsicherheit. Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken soll größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung des Programms gelten. Die Begünstigten sollen die Möglichkeit bekommen, sich auf Klauseln über höhere Gewalt zu berufen. Auf diese Weise kann die Erasmus-Agentur zusätzliche Kosten akzeptieren bzw. geplante Aktivitäten verschieben. Da der Zeitpunkt der Verlängerung von der Spezifität der Programmregeln und / oder von eventuell bereits gewährten Zusagen abhängen kann, müssen sich betroffene Personen direkt an ihre Projektleiter wenden.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 25.03.2020:

  • Aktionsplan 2020 zu Menschenrechten und Demokratie (2020-2024) 

Plenartagung des Europäischen Parlament 26.03.2020

  • Umsetzung der Sondermaßnahmen angesichts des COVID-19-Ausbruchs

Tagungen des Rates

24. März - Allgemeine Angelegenheiten 

  • Erweiterung sowie Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess - Albanien und Republik Nordmazedonien
  • Europäisches Semester
    • Synthesebericht über die Beiträge des Rates zum Europäischen Semester 2020
    • Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 
  • Planung von Gesetzgebungsinitiativen - Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten  

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Angesichts der Covid-19-Krise werden in den kommenden zwei Wochen keine mündlichen Verhandlungen am Gerichtshof und am Gericht der Europäischen Union stattfinden. Am 26. März und am 2. April werden jedoch Urteile verkündet und Schlussanträge verlesen, u.a. folgende: 

Donnerstag, 26. März 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑66/19 Kreissparkasse Saarlouis 
Aufklärung über Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen 

Das Landgericht Saarbrücken hat darüber zu entscheiden, ob ein Kunde der Kreissparkasse Saarlouis noch im Jahr 2016 seine Vertragserklärung zu einem im Jahr 2012 geschlossenen grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensvertrag wirksam widerrufen konnte. Die Kreissparkasse macht geltend, dass sie den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe und die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei. In dem Darlehensvertrag heißt es, dass die Widerrufsfrist „nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat“, beginne. 

Das Landgericht Saarbrücken hat Zweifel, ob diese Wendung, die der deutsche Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gebilligt habe, die Widerrufsfrist in Gang setzen kann. Es bestünden nämlich Bedenken, dass diese Wendung „klar und prägnant“ im Sinne der Richtlinie 2008/48 über Verbraucherkreditverträge sei. Insbesondere müsse der Verbraucher aufgrund der Weiterverweisungen in dem genannten Paragrafen eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen in verschiedenen Gesetzeswerken lesen, um die für das Anlaufen der Widerrufsfrist maßgeblichen Pflichtangaben herauszufinden. Das Landgericht Saarbrücken hat den EuGH daher um Auslegung der Richtlinie ersucht. Grundpfandrechtrechtlich gesicherte Verträge seien von dieser Richtlinie zwar eigentlich nicht erfasst, Deutschland habe aber von der in der Richtlinie eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch Immobiliardarlehensverträge den Vorgaben der Richtlinie zu unterwerfen.  

Weitere Informationen 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑215/18 Primera Air Scandinavia
Gerichtliche Zuständigkeit für Klage auf Entschädigung wegen Flugverspätung 

Frau Králová aus Prag hat bei einem tschechischen Reisebüro eine Pauschalreise nach Island gebucht. Das Reisepaket umfasste sowohl einen Flug mit der dänischen Fluggesellschaft Primera Air Scandinavia von Prag nach Keflavik (Island) als auch die Beherbergung. Da der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, hat Frau Králová die dänische Fluglinie vor einem Prager Gericht auf eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 verklagt. Die dänische Fluglinie ist der Meinung, dass sie nicht vor tschechischen Gerichten verklagt werden könne. Zudem könne sie im vorliegenden Fall deswegen nicht auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung verklagt werden, weil zwischen ihr und Frau Králová kein Vertrag bestehe. Vielmehr sei der Flug Teil einer bei einem Reisebüro erworbenen Pauschalreise. Eine etwaige Entschädigung könne Frau Králová daher allenfalls vom Reisebüro nach der Pausschalreiserichtlinie 90/314 verlangen. Das Prager Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Verordnung 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit, der Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowie der Pauschalreiserichtlinie 90/314. 

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen vom 7. November 2019 die Ansicht vertreten, dass in einer solchen Situation der Fluggast die Fluglinie am Abflugort verklagen könne, auch wenn keine (direkte) vertragliche Beziehung ihnen bestehe (die gerichtliche Zuständigkeit sei zwar nicht aufgrund des sog. Verbrauchergerichtsstands am Wohnort des Verbrauchers gegeben, wohl aber aufgrund des sog. Erfüllungsgerichtsstands dort, wo die Leistung zu erfüllen war, d.h. hier am Abflug- und am Zielort). Außerdem könnten auch Pauschalreisende von der Fluglinie eine Verspätungsentschädigung verlangen. 

Weitere Informationen C-682/18

Weitere Informationen C-683/18


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Handel

Klimaschutz

Lebensmittelsicherheit

Steuern

Transport & Verkehr

Umwelt, öffentliche Gesundheit




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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