Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 1/2020

Ausgabe 17. Januar 2020

Lesedauer: 19 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht


Im Brennpunkt

Kurz & bündig

Unternehmertum

Innovation & Digitalisierung

Nachhaltigkeit

Jobs+Jobs+Jobs

EU-Agenda



Brennpunkt
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Wirtschaft fordert Klarheit bei großen Dossiers Green Deal, EU-Haushalt, Brexit

Wird 2020 ebenso turbulent wie 2019? Vieles spricht dafür. Nach einem aufregenden Jahr 2019 – Europa hat ein neues EU Parlament und eine neue EU Kommission bekommen, die sich sehr stark von ihren Vorgängern unterscheiden – warten auf diese beiden Institutionen und die Kroaten, die mit 1. Jänner 2020 für ein halbes Jahr den EU Ratsvorsitz übernommen haben, viel Arbeit:

Der Brexit dürfte mit 31. Jänner nun endlich über die Bühne gehen. Dann geht es jedoch erst richtig los, nämlich mit den Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen EU und UK. Auch die Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen EU-Budget gehen in die heiße Phase. Und die Kommission unter Ursula von der Leyen will u.a. mit den ersten konkreten Vorschlägen zum Green Deal durchstarten. 

Ganz oben auf der To Do-Liste der von der Leyen-Kommission: Europas Wirtschaft soll bis 2050 klimaneutral werden. Die Kommission wird voraussichtlich am 26. Februar ihr vieldiskutiertes Klimagesetz vorlegen. Um den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu schaffen, wird im Sommer 2020 ein Plan folgen, der ein neues Reduktionsziel der CO2-Emissionen um mindestens 50 bzw. 55 Prozent (gegenüber den Werten von 1990) bis 2030 enthält. Die Wirtschaft ist einer der Motoren für die Ziele der neuen Kommission. Die europäische Industrie muss als Zugpferd des globalen Technologiewandels gewonnen werden. Europa muss aufzeigen, wie verantwortungsbewusster Klimaschutz ohne Einbußen bei Standortattraktivität und Wohlstand gelingen kann. Entscheidend dabei ist die Absicherung für die energieintensive Industrie − diese ist noch nicht zu erkennen.

Die nächste große Frage 2020 lautet: Wann ist das Abkommen über die künftige EU-UK-Partnerschaft unter Dach und Fach? EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen rechnet nicht damit, dass ohne eine Verlängerung der Übergangsphase jeder Aspekt der Partnerschaft geklärt werden kann. Boris Johnson ist gegen eine Verlängerung der Brexit-Übergangsphase über 2020 hinaus. Das Vereinigte Königreich verlässt voraussichtlich mit 31. Jänner 2020 die Europäische Union.

Brexit hin oder her: Das Vereinigte Königreich ist und bleibt ein wichtiger Handelspartner und Absatzmarkt für Österreichs und Europas Unternehmen. Die österreichische Wirtschaft will daher eine möglichst enge Anbindung des Vereinigten Königreichs an die EU, sprich ein umfassendes Nachfolgeabkommen. Sollte das in den nächsten 11 Monaten nicht zu schaffen sein, sollte aus Sicht der WKÖ unbedingt die im Brexit-Abkommen verankerte Möglichkeit genutzt werden, die Übergangsphase zu verlängern. Ansonsten droht eine Verlängerung der Zitterpartie, da die künftigen Rahmenbedingungen unklar sind. Die Wirtschaftskammer bietet heimischen Unternehmen mit dem Brexit-Infopoint weiterhin Information, Beratung und Service.

Wichtig für die Planung unserer Unternehmen ist auch rasche Klarheit über das künftige mehrjährige EU-Budget 2021-2027. Hier wartet eine Mammutaufgabe auf die Kroaten, da die Positionen der EU-Staaten derzeit weit auseinanderliegen. Die Zeit drängt: Im Innovationswettbewerb mit den USA und China droht Europa, den Anschluss zu verlieren. Dies zeigt sich insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovationen sind die treibende Kraft für die Wettbewerbsfähigkeit auch der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe. Österreich profitiert von einer entsprechenden Schwerpunktsetzung im EU-Haushalt ganz besonders. Mit unserem EU-Kommissar Johannes Hahn spielt ein Österreicher eine Schlüsselrolle bei dem für unsere Unternehmen wichtigsten Dossier des kommenden Jahres. Die EU Representation der WKÖ wird sich auch 2020 mit einer starken Stimme für die Interessen der heimischen Wirtschaft in Brüssel engagieren.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Kurz und Bündig
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Online-Datenbank eAmbrosia liefert alle Infos über geschützte Spezialitäten 

Ob Kremstal, Kamptal oder Wachau – unsere heimischen Weine sind nicht nur sehr gut, sondern auch schützenswert: Durch geografische Angaben und das Zeichen „garantiert traditionelle Spezialitäten“ geschützte Weine, Lebensmittel und Spirituosen sind ab sofort in der Online-Datenbank eAmbrosia zu finden. Tiroler Speck, Waldviertler Graumohn und steirisches Kürbiskernöl zählen ebenfalls zu den mehr als 3.300 gesicherten Produktnamen. Die Zentralisierung der Daten soll die Suche vereinfachen und Transparenz schaffen. Geografische Angaben fördern die einzigartigen Eigenschaften der Waren und das traditionelle Know-how ihrer Erzeuger. Darauf einen Jagatee!


Unernehmertum
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Verbraucherrechte: WKÖ hat sich gegen drastische Strafen eingesetzt

Die seit 7. Jänner 2020 gültige Omnibus-Richtlinie ändert vier Verbraucher-Richtlinien (unlautere Geschäftspraktiken, Verbraucherrechte, unlautere Vertragsbedingungen bzw. Preisangaben). Ziel ist, ihre Durchsetzung zu stärken und spezifische Informationspflichten für Marktplätze zu schaffen. Ein Beispiel ist die Information darüber, dass bei einem Verkauf durch einen Nichtunternehmer der Käufer nicht in den Genuss der EU-Verbraucherrechte kommt. Die Omnibus-Richtlinie ist Teil des Pakets New Deal for Consumers. 

Die WKÖ und ihre europäischen Wirtschaftsverbände hatten sich gegen angedachte drastische, europaweite Strafen für jegliche Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften eingesetzt. Nun gilt: Die Mitgliedstaaten können Geldstrafen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängen, wenn es um grenzüberschreitende bzw. weitreichende Verstöße geht. Die neue Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis 28. November 2021 umzusetzen und ab 28. Mai 2022 anzuwenden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

EU, USA und Japan einigen sich auf konkrete Elemente zur Bewältigung der Krise des multilateralen Handelssystems – WTO Rahmenbestimmungen sorgen für Rechtssicherheit

In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich EU, USA und Japan für schärfere Regeln bei Industriesubventionen aus. Sie drängen darauf, die derzeitige WTO-Liste verbotener Subventionen zu erweitern. Zudem wird von den drei Handelspartnern eine Umkehr der Beweislast für die schädlichsten Subventionen gefordert: Das subventionierende WTO-Mitglied müsste nachweisen, dass seine Subventionen den Handel nicht beeinträchtigen. Die Partner bekräftigten, an neuen Regeln zur Verhinderung erzwungener Technologietransferpraktiken von Drittländern arbeiten zu wollen.

Die Erklärung bestätigt die weitere Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie marktorientierten Bedingungen, der Reform der WTO einschließlich der besseren Einhaltung der WTO-Notifizierungspflichten sowie der internationalen Regelsetzung im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Erklärung ist für die drei Partner ein wichtiger Schritt zur Lösung zentraler Fragen im Vorfeld der 12. WTO-Ministerkonferenz im Juni 2020 in Nur-Sultan (Kasachstan).

Die EU-Kommission sammelt zusätzlich bis 5. März Meinungen zur Durchsetzung der Rechte der EU in Streitfällen. Das WTO-Berufungsgremium ist durch die Blockadepolitik der US-Regierung bei der Ernennung von Richtern gelähmt. Eine Änderung der Verordnung über die EU-Rechte bei der Durchsetzung internationaler Handelsregeln soll die Unionsinteressen stärken. 

Eine strukturelle Reform der WTO und ein Level Playing Field im Welthandel ist für die EU und die von der Leyen-Kommission eine Schlüsselpriorität. Die WKÖ fordert eine funktionierende, modernisierte WTO zur Schaffung, Überwachung und Durchsetzung weltweiter Handelsregeln. Nur eine moderne WTO wird den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht. Die WTO regelt als einzige internationale Organisation weltweit anerkannte Rahmenbestimmungen zum internationalen Handel. Diese bringen unseren Unternehmen − insbesondere kleinen und mittleren − die mit Drittstaaten Handel betreiben, größere Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit und sind damit unverzichtbar.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

Social Europe: Europäische Ebene darf Kompetenzen nicht überschreiten

Aufbauend auf der europäischen Säule sozialer Rechte will die Europäische Kommission ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang („Social Europe Roadmap“) schaffen. Die relevantesten Maßnahmen in der Pipeline sind Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU, die Europäische Gleichstellungsstrategie und verbindliche Maßnahmen für mehr Lohntransparenz sowie die aktualisierte europäische Skills-Agenda. Die Kommission bittet alle EU-Länder und –Regionen sowie weitere Partner um Feedback zu weiteren Schritten. 

Zusätzlich startet die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zu Mindestlöhnen in der EU. Die Sozialpartner sollen sich äußern, ob die EU Maßnahmen ergreifen soll und ob sie selbst untereinander verhandeln wollen. Es werde laut Kommission keinen Einheitsmindestlohn für alle geben. Jeder mögliche Vorschlag werde nationalen Traditionen folgen. Eine EU-Maßnahme werde nicht zu einem gesetzlichen Mindestlohn in Ländern mit hohem kollektivertraglichem Deckungsgrad führen (Österreich: 98 Prozent).

Aus Sicht der WKÖ ist essentiell, dass die europäische Ebene ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Eine europäische Neuregelung muss die österreichische Tradition der Festlegung von Mindestlöhnen durch Kollektivverträge unangetastet lassen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Innovation
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Weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt laut Schlussanträgen des Europäischen Gerichtshofs auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht. Laut dem Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona verstoßen die aktuellen Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien damit gegen EU-Recht. Gerichte aus diesen Ländern hatten den EuGH gefragt, ob die Regelungen auch im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror gelten.

Die  Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation kommt laut Schlussanträgen grundsätzlich zur Anwendung, wenn die Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste gesetzlich verpflichtet seien, die Daten ihrer Teilnehmer zu speichern und den Behörden Zugang zu gewähren. Dies ist unabhängig davon, ob diese Pflichten den Betreibern aus Gründen der nationalen Sicherheit auferlegt würden.

Campos Sánchez-Bordona schlägt für solche Fälle eine begrenzte und differenzierte Speicherung von Daten vor. Zudem sollten sie nur für einen begrenzten Zeitraum und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften gesichert werden dürfen. Bei einer unmittelbaren Bedrohung oder einer gefährlichen Ausnahmesituation könnte aber eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung möglich sein. Das Urteil in den betreffenden Rechtssachen wird zu einem späteren Zeitpunkt ergehen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltigkeit
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European Green Deal: Wirtschaft einer der Motoren für nachhaltigen Wandel

Der European Green Deal wird konkreter: Laut dem Investitionsplan der EU Kommission für ein nachhaltiges Europa sollen in Zukunft 100 Milliarden Euro in den Klimaschutz fließen. Der Just Transition Mechanism soll den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorantreiben.

Die EU will bis 2050 der erste klimaneutrale Wirtschaftsraum der Welt sein. Dafür sind erhebliche Investitionen nötig, die aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft fließen müssen. Eine Finanzierungssäule des Just Transition Mechanism soll der der Just Transition Fund darstellen. Dieser Fond für den gerechten Übergang soll im Rahmen der derzeitigen Kohäsionspolitik eingerichtet werden und mit zusätzlichem Geld zu den bereits bestehenden Verpflichtungen aus dem EU-Haushalt ausgestattet werden. Weiters soll der Investitionsplan für den europäischen Green Deal öffentliche Gelder mobilisieren und durch die Finanzinstrumente der EU – insbesondere InvestEU – private Mittel freisetzen, sowie weiters durch die Europäische Investitionsbank unterstützt werden. Das ambitionierte Ziel sind Investitionen in Höhe von mindestens 1 Billion Euro in den kommenden zehn Jahren

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Mechanism) soll den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair gestalten. Er soll den am stärksten betroffenen Regionen mit mindestens 100 Milliarden Euro im Zeitraum 2021-2027 helfen. Den höchsten Betrag soll mit zwei Milliarden Euro Polen erhalten. Für Österreich sind 53 Millionen, für Deutschland 877 Millionen Euro vorgesehen. 

Die EU-Parlamentarier unterstützen die Pläne für eine nachhaltige Investitionsoffensive im Rahmen des Green Deals. Um die Verlagerung von CO2‑Emissionen („Carbon Leakage“) zu vermeiden, fordern die Abgeordneten ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem. Aus Sicht der Wirtschaft, ist die Absicherung der europäischen Industrie insgesamt entscheidend. Der Abwanderungsdruck für europäische Unternehmen wird ohne Verbesserung der Carbon Leakage-Regeln sehr hoch. Europa muss daher für einen Wandel auf globaler Ebene und dabei für einen weltweiten CO2-Preis eintreten. Klimaschutz gelingt dann, wenn alle führenden Wirtschaftsräume an einem Strang ziehen.

Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich ist die Verknüpfung zwischen Klima und Wirtschaft insgesamt zu begrüßen. Gerade die Wirtschaft ist einer der Motoren für die Fortschritte, die sich die neue Kommission vorgenommen hat. Europa muss aufzeigen, wie verantwortungsbewusster Klimaschutz ohne Einbußen bei der Standortattraktivität und beim Wohlstand gelingen kann. 

Ansprechpartnerinnen: Barbara Lehmann, Katja Schager

Klimaneutralität bis 2050: Globale Dimension verlangt weltweite Emissionsreduktionen

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich am 26. Februar ihr vieldiskutiertes Klimagesetz vorlegen. Wie bereits im Green Deal angekündigt, verankert das Klimagesetz die Klimaneutralität bis 2050. Klimaneutral sind Prozesse, bei denen es zu keinem Netto-Ausstoß an Treibhausgasen kommt. Bis 6. Februar sammelt die Kommission Meinungen zu ihrem Fahrplan zum Klimagesetz.

Das Klimagesetz dürfte (noch) kein höheres Reduktionsziel für Treibhausgase ab 2030 bringen. Zwischenziele können aber später noch festgelegt werden (z.B. für 2040). Fix kommen soll eine Folgenabschätzung, um das EU-Ziel für 2030 auf -50 bis -55 Prozent zu erhöhen. Ein neuer Punkt im Fahrplan sind mögliche zusätzliche Berichterstattungspflichten für die EU Länder in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen.

Der Grüne Deal muss ein guter Deal für Unternehmen und Beschäftigte in der EU werden. Die globale Dimension des Klimawandels verlangt weltweite Emissionsreduktionen. Ohne Anspruch auf globale Wirksamkeit verpufft jeder europäische Elan und bleibt ein Nullsummenspiel. Flaggschiff der globalen Klimapolitik der EU muss das Eintreten für einen weltweiten CO2-Preis sein. Wird zudem das bis 2030 zu erreichende Ziel erhöht, muss auch die EU-Kommission selbst ihren Beitrag leisten, z.B. durch die Einrichtung einer Klimaschutzbank für Entwicklungsländer. Die österreichische Wirtschaft ist jedenfalls bereit, ihren Beitrag zu leisten und sich aktiv einzubringen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann

Ideen zur Kreislaufwirtschaft gesucht: Weiterentwicklung mit Augenmaß

Die Europäische Kommission sammelt bis 20. Jänner 2020 Ideen für ihren angekündigten neuen Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft. Der Plan soll die Industrie in der EU stärken, den Kampf gegen den Klimawandel voranbringen und die Umwelt schützen. Der Lebenszyklus von Produkten und Materialien wird analysiert. Ziel ist eine nachhaltige Ressourcennutzung und somit ein geringerer Verbrauch in ressourcenintensiven Sektoren. Dazu zählen Textilwirtschaft, Baugewerbe, Elektronik- und Kunststoffproduktion. 

Der Gedanke der Kreislaufwirtschaft ist voranzutreiben. Bevor zusätzliche Maßnahmen geschaffen werden, sind bestehende Vorgaben umzusetzen. Ein Hauptaugenmerk wird auf der Reduzierung des Umweltfußabdruckes von Produktion und Konsum liegen. Hohe Priorität hat weniger Plastik in den Ozeanen. Konkrete Inhalte fehlen noch.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Jobs
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Aktuelle Job-Angebote


Sparkassenverband Österreich sucht Advisor – European Affairs 

Die Austrian Savings Banks Association in Brüssel sucht:

  • Advisor – European Affairs (m/w)
    für die europäische Positionierung ihrer Anliegen, Fokus Kapitalmarkt und Digitalisierung

Das detaillierte Stellenangebot finden Sie im Stellenportal Eurobrussels, weitere Informationen über den Sparkassenverband sind online abrufbar. 


GSA sucht Human Resources Assistant 

Die Agentur für das Europäische GNSS (GSA – European Global Navigation Satellite Systems Agency) sucht:

  • Human Resources Assistant (m/w)
    Contract Agent, FG III, Ref.: GSA/2019/410

Bewerbungen sind bis zum 20. Jänner 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROJUST sucht Programme Management Officer 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Programme Management Officer (m/w)
    Temporary Agent, AD 7, Ref.: 19/EJ/15

Bewerbungen sind bis zum 23. Jänner 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-LISA sucht General Services Assistant – Facilities 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen sucht:

  • General Services Assistant - Facilities (m/w)
    Temporary Agent, AST 3, Ref.: eu-LISA/19/TA/AST3/25.1

Bewerbungen sind bis zum 30. Jänner 2020 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sucht Mitarbeiter  

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy and Convergence Officer (m/w), ESMA/2019/VAC30/AD5
  • Supervision and Convergence Officer (m/w), ESMA/2019/VAC29/AD5
  • Economics, Risk and Data Analysis Officer (m/w), ESMA/2019/VAC28/AD5
  • Administrative Assistant (m/w), ESMA/2019/VAC31/FGIII

Bewerbungen sind bis zum 31. Jänner 2020 möglich. Weitere Informationen sind online abrufbar.


Schon gewusst?  Auch auf news.wko.at finden Sie regelmäßig topaktuelle Stellenangebote von EU-Institutionen und –Agenturen!


Agenda
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Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission 

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 22.01.2020:

  • Prüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

20.-21. Januar - Ausschuss für internationalen Handel

  • Vorstellung des Berichts über das Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum 2018-2019
  • Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam
  • Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
  • Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 
  • Aussprache über die Verhandlungen über die künftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der Europäischen Union
  • Tag der Handelspolitik 

20.-21. Januar - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

  • Gemeinsam mit der Delegation für die Beziehungen zum Mercosur:
    Aussprache mit dem Außenminister der Republik Paraguay (amtierender Vorsitz des Mercosur), dem Botschafter Antonio Rivas, über die Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur 

20.-21. Januar - Ausschuss für Verkehr und Tourismus 

  • Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge
  • Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermächtigung Deutschlands, seine bestehende bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr in der Grenzregion der beiden Länder zu ändern
  • Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermächtigung Italiens, ein Abkommen mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr in der Grenzregion der beiden Länder auszuhandeln und abzuschließen
  • Aussprache mit Matthew Baldwin, europäischer Koordinator für Straßenverkehrssicherheit
  • Postdienste in der EU – Vorstellung einer Studie
  • Vorstellung des Programms des Ratsvorsitzes - Frano Matušić, kroatischer Staatssekretär, Ministerium für Tourismus
  • Aussprache mit den europäischen Koordinatoren für die TEN-V-Korridore:
    • Kurt Bodewig, Meeresautobahnen
    • Matthias Ruete, ERTMS
  • Elektronische Frachtbeförderungsinformationen
  • Durchsetzungsanforderungen und spezifische Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor 

20.-21. Januar - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 

  • Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

21. Januar - Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas
  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)
  • „Erasmus“, das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) 

22.-23. Januar - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
  • Vorstellung des Programms des Ratsvorsitzes
  • Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie)
  • Durchführung der Verordnung über Bauprodukte (Verordnung (EU) Nr. 305/2011): Erläuterungen der Kommission zum Evaluierungsbericht und weitere Pläne
  • gemeinsam mit der Gemeinsamen Forschungsstelle: Erläuterungen der JRC zu ihrer Studie über die wirtschaftliche Bewertung von Lebensmitteln von zweierlei Qualität im Binnenmarkt
  • Automatisierte Entscheidungsprozesse: Sicherstellung des Verbraucherschutzes und des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs
  • Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019 

22.-23. Januar - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung 

  • Aussprache über die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit 5G

22.-23. Januar - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Ein umfassendes europäisches Konzept für die Energiespeicherung
  • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
  • Meinungsaustausch mit Herrn Tomislav Ćorić, Minister für Umwelt und Energie (Energie) und Herrn Josip Bilaver, Staatssekretär, Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur (IKT, Digitales, Cybersicherheit)
  • Meinungsaustausch mit Herrn Darko Horvat, Minister für Wirtschaft und Unternehmertum und Handwerk (Industrie, KMU) und Frau Blaženka Divjak, Ministerin für Wissenschaft und Bildung (Forschung, Innovation, Raumfahrt)

22.-23. Januar - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

  • Präsentation der Europäischen Kommission (GD SANTE) von delegierten Rechtsakten zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rats in Bezug auf die Tiergesundheit
  • Meinungsaustausch mit Kommissar Janusz Wojciechowski, zuständig für Landwirtschaft 

22.-23. Januar - Haushaltsausschuss 

  • Aussprache über neue Prioritäten und Zusammenarbeit mit Johannes Hahn, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Haushalt und Personal

22.-23. Januar – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Meinungsaustausch mit Josip Aladrović (kroatischer Minister für Arbeit und Rentensystem) und Vesna Bedeković (Kroatischer Minister für Demographie, Familie, Jugend und Sozialpolitik)
  • Entlastung 2018: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)
  • Entlastung 2018: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)
  • Tarifverhandlungsmodelle in der gesamten Europäischen Union
  • Europäisches Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigung und soziale Aspekte in der jährlichen Wachstumserhebung 2020
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES)
  • EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen nach 2020

23. Januar – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Meinungsaustausch
  • Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

Tagungen des Rates 

20. Januar – Auswärtige Angelegenheiten 

  • Klimadiplomatie
  • Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung
  • Europäischer Grüner Deal – Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte

21. Januar - Wirtschaft und Finanzen

  • Europäisches Semester 2020
  • Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung
  • Europäischer Grüner Deal – Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Mittwoch, 22. Januar 2020 

Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C‑175/18 P PTC Therapeutics International / EMA und C-178/18 P MSD Animal Health Innovation und Intervet International / EMA

Zugang zu Arzneimittelzulassungsanträgen beigefügten Studien

C-175/18 P: Das Pharmaunternehmen PTC Therapeutics International stellte bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einen Antrag auf Zulassung des Arzneimittels Translarna für die Behandlung der Muskeldystrophie Duchenne. Ihrem Antrag fügte sie unter anderem eine klinische Studie bei. Nachdem die Zulassung erteilt worden war, stellte ein konkurrierendes Pharmaunternehmen bei der EMA auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission einen Antrag auf Zugang zu dieser Studie. Gegen den Widerstand von PTC, die ihre Studie als vertraulich einstufte, gab die EMA diesem Antrag statt und machte dem konkurrierenden Pharmahersteller die Studie zugänglich, vorbehaltlich gewisser Schwärzungen.

C-178/18 P: Das zur Merck-Gruppe gehörende Pharmaunternehmen Intervet International beantragte bei der EMA die Zulassung des Tierarzneimittels Bravecto zur Behandlung von Zecken- und Flohbefall bei Hunden. Ihrem Antrag fügte sie u.a. eine Reihe von Toxizitätsstudien bei, die ein anderes Unternehmen der Merck-Gruppe, die MSD Animal Health Innovation, gesponsort hatte. Nachdem die Zulassung erteilt worden war, stellte ein konkurrierendes Pharmaunternehmen bei der EMA auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 einen Antrag auf Zugang zu diesen Studien. Gegen den Widerstand von Intervet und MSD,  die ihre Studien als vertraulich einstuften, gab die EMA diesem Antrag statt und machte dem konkurrierenden Pharmahersteller die Studien mit redaktionellen Änderungen zugänglich.

Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 11. September 2019 die Ansicht vertreten, dass der Zugang zu den streitigen Studien aus Gründen des Schutzes von Geschäftsinteressen zu verwehren sei.
Weitere Informationen C-175/18 
Weitere Informationen C-178/18 

Donnerstag, 23. Januar 2020 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C-693/18 CLCV u. a. 

Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen 

In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung von Käufern ermittelt. Die Käufer seien über wesentliche Merkmale der Fahrzeuge und über die für ihre Zulassung durchgeführten Kontrollen getäuscht worden. Hinzu komme, dass der Gebrauch der Fahrzeuge die Gesundheit von Mensch und Tier gefährde. Die Fahrzeuge seien mit einer Software ausgestattet, die erkenne, ob das Fahrzeug gerade dem Zulassungstest (Neuer Europäischer Fahrzyklus, NEFZ) unterzogen oder im normalen Straßenverkehr genutzt werde. Die Software sorge dafür, dass während des Zulassungstests das Ventil des Abgasrückführungssystems weit geöffnet sei und folglich viel Abgas zurück in den Motor geführt werde. Dadurch werde der Stickoxidausstoß so niedrig gehalten, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt würden. Während des normalen Fahrbetriebs hingegen werde die Öffnung des Ventils verkleinert und folglich die Abgasrückführung entsprechend verringert. Dadurch erhöhe sich der Ausstoß von Stickoxiden erheblich, mit der Folge, dass die Grenzwerte nicht mehr eingehalten würden. Die Einstellungen für den normalen Fahrbetrieb böten jedoch eine höhere Motorleistung.

Das nationale Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6). Generalanwältin Sharpston legt am 23. Jänner ihre Schlussanträge vor.
Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Allgemeine und berufliche Bildung

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Binnenmarkt

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Transport & Verkehr

Umwelt, öffentliche Gesundheit

Wettbewerb




REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung