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WKÖ-Kopf: COFAG hat wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet

Liquiditätsengpässe und damit Pleiten durch rasche Auszahlungen vermieden 

Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ/Marek Knopp

Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde gegründet, um Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und effektiv zu unterstützen. „Das klare Ziel dabei: Die Zahlungsfähigkeit unserer Unternehmen bestmöglich zu erhalten, krisenbedingte Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken – und damit Pleiten zu verhindern und Beschäftigung zu erhalten. Diese Ziele konnten erreicht werden“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf anlässlich der heutigen Veröffentlichung des RH-Endberichtes.

Kopf: „Zu Beginn der Pandemie musste man rasch handeln, daher wurde die COFAG mitten im ersten Lockdown in kürzester Zeit installiert und so schnell auch die Konzeption und Abwicklung der Förderungen angelegt. Dadurch ist es gelungen, mehr als 1,3 Millionen Anträge mit einem Gesamtvolumen von 14 Mrd. Euro an rund 235.000 heimische Betriebe abzuwickeln."

"Die Ausgestaltung von Förderkriterien in einer zeitkritischen Situation ist für die Regierung immer eine Abwägung zwischen Treffsicherheit, verbunden mit Bürokratie, und Geschwindigkeit mit einer gewissen Treffungenauigkeit. Der Einbau von weiteren Kriterien, wie z.B. die genaue Prüfung des Liquiditätsbedarfs, wie vom RH jetzt vorgeschlagen, hätte die Komplexität und damit die Kosten für die Beantragung, Abwicklung und nachträglicher Kontrolle weiter erhöht", gibt Kopf zu bedenken. Andererseits verweist er aber auch darauf, dass die Kriterien zwischen den einzelnen Förderzeiträumen auch immer wieder angepasst wurden.

Der RH hat festgestellt, dass die Kosten, die durch die COFAG für den Steuerzahler angefallen sind, durchaus mit anderen ausgegliederten Fördereinrichtungen vergleichbar sind. Dabei war das Antragsvolumen bei der COFAG sogar noch deutlich höher. Es sei daher für das Gesamtbild wenig aussagekräftig, einzelne Förderungen in der Beurteilung der Abwicklungseffizienz isoliert zu betrachten, stellt Kopf klar. Denn in manchen Bereichen waren Unternehmen deutlich länger als ein Jahr von den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 betroffen. So musste etwa der Tourismus mehrmonatige Lockdowns, Reise- und Zutrittsbeschränkungen verkraften. Von Ausnahmen abgesehen, sei eine generelle Überförderung nicht erkennbar, so Kopf.

„Die Einrichtung der COFAG hat wesentlich dazu beigetragen, unsere Unternehmen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen und wirtschaftliche Schäden einzudämmen“, unterstreicht der WKÖ-Generalsekretär. (PWK441/PM)

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