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Entlastung: Wirtschaftskammer fordert rasch strukturelle Maßnahmen

Kalte Progression, Vorziehen von Maßnahmen der Steuerreform - Fragen zu Versorgungssicherheit der Betriebe klären

Detailansicht Euromünzen und -scheine, Kugelschreiber und Ausschnitt eines Taschenrechners auf Satistikausdruck liegend
© Zerbor | stock.adobe.com

Die starken Teuerungseffekte, die der russische Angriffskrieg in der Ukraine weiter befeuert, erfordern ein umfassendes Gegensteuern: Das betrifft Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, das Vorziehen von Maßnahmen der Steuerreform oder aber die weiterhin nicht geklärte Strompreiskompensation für belastete Betriebe. Zusätzlich braucht es in Bezug auf alle heurigen KV-Verhandlungen schnell eine Regelung für steuer- und abgabenfreie Prämien durch Unternehmen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als rasches Signal an die Tarifpartner.

Situation für Betriebe ist ernst

Was die Energieversorgung betrifft, fordert die Wirtschaft einen Masterplan, der Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleisten soll. Die Situation für die Betriebe ist ernst, denn diese müssen sich so rasch wie möglich auf mögliche Energie-Krisenszenarien vorbereiten.

Um diese Entwicklungen abzufangen und den Standort Österreich zu entlasten, sollte die Bundesregierung bis Ende Mai ein konkretes Maßnahmenpaket ausarbeiten, das dann zeitnah umgesetzt wird – schnell und unbürokratisch. Die Wirtschaftskammer fordert deswegen: 

Für die Betriebe:

  • Strompreiskompensation nach deutschem Vorbild
  • Energiekosten-Unterstützung für energieintensive Betriebe gemäß befristetem EU-Beihilferahmen (befristet mit Beihilferahmen), z. B. in der Form von Zuschüssen, Absetzbeträgen oder Steuergutschriften
  • Härtefallregelung im Zuge der Einführung der Co2-Bepreisung ab Juli

Für die Bevölkerung:

  • Vorziehen der für 2023 geplanten Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
  • Abschaffung der "kalten Progression", beispielsweise durch eine Adaptierung der Steuergrenzen
  • Weitere Maßnahmen im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer (steuer- und beitragsfreie Prämie bis zu 3.000 Euro, neue steuerliche Obergrenzen für Kilometergeld, Taggelder und sonstige Zulagen)

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