Euromünzen und -scheine in Wasser eintauchend
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Wasserwirtschaftlich relevante Förderungsmöglichkeiten im Gesetz verankert

Investitionen in betriebliche Abwassermaßnahmen sowie Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Investitionen in betriebliche Abwassermaßnahmen und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer

Im Rahmen des Investitionsprämiengesetzes InvPrG, BGBl. I Nr. 88/2020 sind Investitionen in betriebliche Abwassermaßnahmen und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer durch Wettbewerbsteilnehmer mit bis zu 14 % Fördersatz förderfähig. 

Was ist förderfähig?

a. Investitionen zur betrieblichen Abwasserreinigung sowie Abwasserableitung

  • Investitionen, die dazu führen, dass die Emissionsbegrenzungen der gefährlichen Abwasserinhaltsstoffe der branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnung um mindestens 50 % unterschritten werden,
  • Investitionen, die dazu führen, dass die Emissionen der dem Abwasserherkunftsbereich zugeordneten prioritären Stoffe (EmRegV-OW 2017, Anlage C) um mindestens 30 % reduziert werden
  • Investitionen zur Reduktion des aktuellen spezifischen Wasserverbrauches oder des aktuellen spezifischen Abwasseranfalles um mindestens 30 % (im Jahresmittel). Sofern in der branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnung ein spezifischer Wasserbrauch der Abwasseranfall genannt ist, ist dieser jedenfalls um 30 % zu unterschreiten
  • Investitionen, die dazu führen, dass das Abwasser aus Nicht-IPPC-Anlagen, die Emissionsbegrenzungen, die in der branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnung nur für IPPC-Anlagen gelten, einhalten (IPPC-Anlagen sind Anlagen, die Anhang 1 der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen).

b. Investitionen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer durch Wettbewerbsteilnehmer zur Erhöhung der Restwassermengen zur Gewährleistung des Basisabflusses gem. QZV Ökologie, § 13 Abs. 2 Z 1.

Abwicklung

Die Förderungen werden von der AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) abgewickelt. Nähere Infos: AWS-Förderrichtlinie


Maßnahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 - KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 sind Maßnahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung mit bis zu 50 % Fördersatz förderfähig. 

Was ist förderfähig?

  • Diese Förderung umfasst Investitionen in die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und auch der Sanierung derartiger Anlagen.
  • Weitere Förderungen durch die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft des Bundes nach Umweltförderungsgesetz (UFG) oder Förderungen der Länder für ein Investitionsprojekt sind dabei zusätzlich zulässig, maximal in der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Weiters wurde sichergestellt, dass im Rahmen des KIG 2020 auch Maßnahmen von Verbänden gefördert werden können. Dabei wird für das Verbandsprojekt die Förderung pro Gemeinde nach der Höhe der finanziellen Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an der Investition bemessen. Dies gilt analog bei Beteiligung einer Gemeinde an einem Gemeindekooperationsprojekt.
  • Ein Ziel des Kommunalen Investitionsprogramms 2020 ist, dass bundesweit mindestens 20 % der Mittel für ökologische Maßnahmen verwendet werden. Dazu ist in den Durchführungsbestimmungen zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 festgelegt, dass betreffend Maßnahmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung die gesamte Investitionssumme als ökologische Maßnahmen zählt.
  • Erfolgt eine Finanzierung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen auch aus Mitteln des Umweltförderungsgesetzes, ist eine Kopie des Förderantrags nach dem UFG (ohne Beilagen) samt Eingangsbestätigung des zuständigen Amtes der Landesregierung dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß KIG 2020 beizulegen. Zur Vereinfachung der Rechnungsnachweisprüfung über die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses i.S. des § 3 Abs. 4 KIG 2020 kann die Buchhaltungsagentur des Bundes in diesen Fällen das Ergebnis der Endabrechnungsprüfung durch die UFG-Abwicklungsstelle im Rahmen des UFG-Verfahrens anwenden.

Abwicklung

Die Förderungsbeantragung nach KIG 2020 erfolgt bei der Buchhaltungsagentur des Bundes. Nähere Infos: BHAG-Infoseite