Was bleibt von Google Analytics?
Hochkarätige Diskussion in der WKÖ-Bundessparte Information und Consulting zu den Folgen der Entscheidung der Datenschutzbehörde – Unternehmen müssen jetzt entscheiden

Die Auswirkungen der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zum Analysetool Google Analytics standen gestern, Donnerstag, 17.2., im Zentrum einer hochkarätigen Diskussionsrunde der WKÖ-Bundessparte Information & Consulting (BSIC) und der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Alexandra Vetrovsky Brychta (FVH Forum Verlag Herkert und DMVÖ), Thomas Tauchner (JENTIS) und Max Schrems (NOYB), diskutierten unter der Moderation von Mathias Past (UBIT NÖ).
Ausgangspunkt der DSB-Entscheidung waren die EU-weit eingebrachten 101 Beschwerden der Non-Profit Organisation NOYB (My Privacy is non of your Business) von Max Schrems vom August 2020. Die Beschwerden zielten einerseits auf Webseitenbetreiber, aber auch Google und Facebook direkt ab, die mittels Online-Tools, wie z.B. Google Analytics oder Social Plugins einen Datentransfer in die USA bewirken. Die USA sind bekanntermaßen seit der Entscheidung des EuGH zu "Schrems II" als unsicheres Drittland für Datenschutz zu werten, massenweise Zugriffe auf personenbezogene Daten durch US-Behörden sind das Problem.
Die österreichische Datenschutzbehörde war nun die erste Behörde in der EU, die die Entscheidung zu den Beschwerden veröffentlichte, die französische Aufsichtsbehörde CNIL folgte rasch danach – mit demselben Inhalt: Das Online-Tool Google Analytics kann nach aktuellem Stand nicht datenschutzkonform eingesetzt werden. In den kommenden Wochen werden ähnlich lautende Entscheidungen der übrigen Aufsichtsbehörden in der EU erwartet.
Optionen als Ausweg aus der Patt-Situation – Unternehmer:innen sollten jetzt entscheiden
Aus der Diskussion ergeben sich drei Optionen, wie ein Ausweg aus der Patt-Situation gefunden werden kann:
- Es wird eine politische Einigung zwischen der EU und den USA zu einem neuen Datenschutzabkommen gefunden,
- Es werden ausreichende weitere Maßnahmen getroffen, um den Datenverkehr abzusichern, etwa durch technische Lösungen, die zusätzlich zu implementieren sind, oder
- Unternehmerinnen und Unternehmer wählen vorrangig europäische Angebote, die keinen Datentransfer in ein Drittland verursachen.
Wichtig ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt Entscheidungen treffen, wie sie weiter vorgehen möchten und welche Tools sie in Zukunft im Einsatz haben wollen.
WKÖ-Sery-Froschauer: Herausforderung bietet auch Chancen für heimische Betriebe
Angelika Sery-Froschauer, Obfrau der Bundessparte Information und Consulting, macht deutlich, dass Unternehmerinnen und Unternehmer seit der Entscheidung zu Schrems II vor zwei Jahren permanent verunsichert sind. "Von einem kleinen österreichischen KMU kann nicht gefordert werden, technische Zusicherungen bei großen Konzernen bis ins kleinste Detail zu überprüfen." Es wird den Unternehmerinnen und Unternehmern sehr viel im Datenschutz abverlangt. Verfahren sollten sich gegen diese großen Konzerne - die Hersteller und Anbieter - richten. Diese müssen Lösungen finden, die betrieblich oder privat DSGVO-konform verwendet werden können. "Es sind jetzt europäische und österreichische Anbieterinnen und Anbieter gefragt, auf die sich die KMU verlassen können. Wir sehen hier sehr viel Potential für Innovationen heimischer Betriebe – diese denken den Datenschutz schon in der Entwicklungsphase mit. Hier bietet sich eine Chance für europäische Anbieter!"
(PWK091/ES)