Überstunden: Wirtschaftskammer weist Vorwürfe der Arbeiterkammer scharf zurück

Unternehmen handeln verantwortungsvoll im Umgang mit den Mitarbeiter:innen – höhere Steuerbefreiung von Überstunden wird aktiv nachgefragt

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Aktualisiert am 04.08.2023

Als „nicht nachvollziehbar“ weist die Wirtschaftskammer die Vorwürfe der Arbeiterkammer in Hinblick auf unbezahlte Überstunden scharf zurück. „Gerade weil Arbeitskräftemangel herrscht, handeln die Unternehmen verantwortungsvoll was den Umgang von Dienstzeiten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrifft. Zudem wissen wir aus aktuellen Umfragen, dass heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Überstunden aktiv nachfragen und die Steuerbefreiung von Überstunden als geeignetes Mittel gegen den Arbeitskräftemangel ansehen“, sagt Julia Moreno-Hasenöhrl, stv. Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Dass von Arbeiterkammer-Seite betont werde, Mehrarbeit werde gefordert, aber nicht abgegolten, ist nicht richtig und konterkariere die Forderung der Wirtschaftskammer nach einer höheren Steuerbefreiung von Überstunden: „Wer bereit ist, mehr zu arbeiten, für den soll sich das auch lohnen. Deshalb fordert die Wirtschaft, die Anzahl der steuerfreien Überstundenzuschläge - derzeit 10 pro Monat - zu verdoppeln“, betont Moreno-Hasenöhrl. Laut einer aktuellen market-Umfrage im Auftrag der WKÖ zeigt sich, dass dies Unternehmen sowie der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen ist. Vor allem die jungen Leute sind sehr motiviert, mehr zu arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, auch jene, die gerade erst in den Arbeitsmarkt eintreten: Insgesamt treten 6 von 10 Befragten für eine attraktivere Besteuerung von Überstunden ein, bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 7 von 10.

Was die generelle Entlohnung betrifft, werde in den heimischen Unternehmen zu einem hohen Prozentsatz über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn bezahlt. Über All-In-Verträge und Überstundenpauschalen würden gewisse Mehr- oder Überstunden abgegolten. Diese gebühre auch dann, so Moreno-Hasenöhrl, wenn keine Mehrarbeit anfalle. Arbeitnehmer profitieren von einer besseren sowie gleichmäßigen Bezahlung - und zwar auch dann, wenn keine Mehr- oder Überstunden anfallen. Bestehende Arbeitszeitgrenzen bleiben auch in All-In-Verträgen in jedem Fall aufrecht.

Mit Blick auf das Angebot flexibler Arbeitszeiten in den Unternehmen können Überstunden, die geleistet werden, als Zeitausgleich konsumiert werden, sodass es zu mehr Freizeit in ruhigeren Phasen kommt. „Dies ist im Interesse der Arbeitnehmer:innen, die dadurch ihre Arbeit und Freizeit flexibler gestalten können“, so Moreno-Hasenöhrl, die abschließend darauf verweist, dass am Arbeitsmarkt das gute Einvernehmen von Unternehmen und Mitarbeiter:innen im Mittelpunkt stehe. „Negativkampagnen“ seien fehl am Platz, schließlich gehe es darum, gemeinsam gute Rezepte im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel zu finden. (PWK098/us)
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