Ersparnis durch Tarifreform und Erhöhung bei Gewinnfreibetrag
So hoch ist die Steuerersparnis, die sich aus der Tarifreform bei der Einkommensteuer sowie aus der Anhebung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag ergibt.
Für steuerpflichtige Einkommen bis zu 11.000 Euro fällt keine Einkommensteuer an. Die Entlastung durch Tarifreform und beim Gewinnfreitrag setzt erst ab 13.000 Euro ein. Der Grund: Der Gewinnfreibetrag muss zusätzlich in Abzug gebracht werden.