Steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers
Arbeitsplatz im Wohnungsverband als Betriebsausgabe
Wenn ein Raum aus Gründen der Platznot nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch teilweise privat genutzt werden muss, konnten die (anteiligen) Betriebsausgaben nicht geltend gemacht werden. Der Ministerrat hat Ende Februar 2021 die langjährige WKÖ-Forderung nach einer Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Unternehmerinnen und Unternehmer – insbesondre EPUs können mit 1.1.2021 maximal € 1.200,- jährlich als Betriebsausgabe für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband geltend machen. Die Formulierung zielt auf eine gleichzeitige betriebliche und private Nutzung von Räumlichkeiten ab.
Rund 140.000 EPUs könnten von der neuen Regelung profitieren. Bei einem maximalen Betriebsausgabenabzug von € 1.200,- pro Jahr und einem angenommenen durchschnittlichen Steuersatz von 33 Prozent würde daraus pro EPU eine Steuerersparnis von € 400,- pro Jahr resultieren.