Stellungnahme zu Vorwürfen rund um WKÖ Pensionen
Kolportierte Behauptungen aus Anzeige können lückenlos aufgeklärt werden

Wir weisen die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue aufs Schärfste zurück. Der Wirtschaftskammer liegt keine Anzeige vor. Die medial bekannt gewordenen Behauptungen sind haltlos und können lückenlos aufgeklärt werden.
Wir halten fest: Betriebsvereinbarungen gelten für leitende Angestellte, wie für den Generalsekretär der WKÖ grundsätzlich nicht, so wie dies auch bei einem GmbH-Geschäftsführer der Fall ist. Der Beitritt zu einer Pensionskasse ist somit für leitende Angestellte auf Basis von Einzelvereinbarungen grundsätzlich möglich.
Bei Eintritt von Karlheinz Kopf als Generalsekretär in die WKÖ im Jahr 2018 wurden Einzahlungen in eine Pensionskasse vereinbart. Diese Vereinbarung wurde von internen und externen Juristen als rechtlich korrekt bewertet und steht in keinem Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für Mitarbeiter der WKÖ, wie fälschlicherweise behauptet wird. Weiters halten wir fest: es existieren für keine Funktionäre der WKÖ Pensionsvereinbarungen oder -zahlungen.
In der Folge einer standardmäßigen internen Überprüfung im Jahr 2021 und einer rechtlichen Neubewertung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts wurde die Vereinbarung rückgängig gemacht und die Beträge von der Pensionskasse an die WKÖ zurückgezahlt. Nach mehrfachen juristischen Prüfschritten hat sich die WKÖ zu jeder Zeit 1:1 an die letztgültige Rechtsauskunft gehalten.