Aufgrund einer Anpassung der EU-Rechtslage ist auf elektronische Publikationen (zB E-Books) ab 1.1.2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent anzuwenden. Dadurch wurde der Steuersatz den physischen Druckwerken angepasst.
Die offensichtlich undurchdachte Überlegung, eine Vermögenssteuer einzuführen, ist ebenso standortschädlich, wie eine Erbschaftssteuer oder eine generelle Vier-Tage-Woche.
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