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Scheichelbauer-Schuster: Energiekostenpauschale bringt Klein- und Kleinstbetrieben im Gewerbe und Handwerk lang erwartete Unterstützung

WKÖ-Spartenobfrau begrüßt, dass die Pauschale nun beantragt werden kann – Umsetzung des Energiekostenzuschuss II muss rasch folgen

Elektriker bei der Arbeit an einem Sicherungskasten
© LIGHTFIELD STUDIOS | stock.adobe.com

"Die Energiekosten bringen zahlreiche der etwa 230.000 vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen im Gewerbe und Handwerk in eine existenziell herausfordernde Lage", sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Seit heute steht endlich die dringend erwartete Beantragung der Energiekostenpauschale zur Verfügung. Das wird unseren Betrieben, die in diese Umsatzgrenze fallen, eine wirkliche Unterstützung bieten."

Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen und die finanzielle Belastung der Energiekosten zu mildern. Förderfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro. Die Höhe der Energiekostenpauschale variiert je nach Branche und Jahresumsatz des Unternehmens und liegt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro. Die Auszahlung soll nach Angaben des Ministeriums bereits innerhalb weniger Tage nach Antragstellung durchgeführt werden und kann im Nachhinein für das Jahr 2022 beantragt werden.

Energiekostenpauschale

Für die online durchzuführende Antragsstellung sind die Handysignatur und der ÖNACE-Code erforderlich. Details dazu finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Der nun erfolgten Umsetzung der lange erwarteten Beantragungsmöglichkeit für die Energiekostenpauschale muss Scheichelbauer-Schuster zufolge aber eine weitere Maßnahme folgen: "Auch der Energiekostenzuschuss II ist seit langem versprochen. Es ist höchst an der Zeit, den Energiekostenzuschuss II umzusetzen, damit das lange Warten unserer Unternehmen auch hier ein Ende hat", so die Bundesspartenobfrau.

(PWK250/DFS)

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