Frauenpensionen

Argumente der WKÖ

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Aktualisiert am 13.03.2023

Frühes Frauenpensionsalter: Falle, nicht Privileg

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter beträgt in Österreich für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre, obwohl Frauen eine um über 5 Jahre längere Lebenserwartung haben. Das frühere Frauenpensionsalter sollte historisch die Doppelbelastung und andere Nachteile von Frauen ausgleichen. Schon 1990 stellte der VfGH fest, dass das frühere Frauenpensionsalter für diese Zwecke nicht geeignet ist. Dennoch hat man das ungleiche Pensionsantrittsalter um weitere 43 Jahre fortgeschrieben und damit jüngeren Generationen eine schwere Last auferlegt. Erst zwischen 2024 und 2033 wird das Pensionsantrittsalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Dabei hat sich international schon lange die Erkenntnis durchgesetzt, dass Frühpensionen ein extrem teures und ungeeignetes Instrument für sozialpolitische Ziele sind.  

Das niedrige Frauenpensionsalter sollte Nachteile ausgleichen, ist aber ganz im Gegenteil Ursache dafür, dass die Fraueneinkommen niedriger und die Frauenpensionen durchschnittlich um mehr als 650 Euro geringer sind als jene der Männer. Durch das frühere Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gehen viele Versicherungsmonate verloren, dazu meist die einkommensstärksten, die ja in der Regel am Ende des Berufslebens kommen. Das Privileg wird zur Falle! 

Die WKÖ hat immer gefordert, dass das Frauenpensionsalter früher und rascher an das der Männer angeglichen wird. Diese Chance wurde jedoch nicht genützt.  

Österreich ist EU-Schlusslicht

Im EU-Vergleich ist Österreich beim Frauenpensionsalter Schlusslicht. Alle anderen Länder haben das Pensionsalter bereits harmonisiert oder führen die Angleichung viel schneller durch als wir. Frauen sind hierzulande mit 26 zu erwartenden Jahren sehr lange in Pension (Agenda Austria). Im OECD-Schnitt können Frauen mit nur 21,3 Jahren im Ruhestand rechnen (OECD Pensions at a Glance, 2021).

Frauenpensionsantrittsalter
© WKÖ Quelle: OECD pensions at a glance, Finnish center for pensions

Pensionsunterschieden entgegensteuern

Die durchschnittliche Alterspension von Frauen lag 2021 mit 1.150 Euro weit unter jener der Männer mit 1.858 Euro (Jahresbericht der österreichischen Sozialversicherung 2022, Alterspensionen, alle PV-Träger). Ausschlaggebend ist die oftmals geringere Anzahl an Erwerbsjahren und das geringere Einkommen von Frauen im Laufe Ihres Berufslebens. Einkommensunterschiede sind dabei vorwiegend auf objektive Faktoren wie Berufswahl, Karriereunterbrechungen, früherer Pensionsantritt und Teilzeitarbeit zurückzuführen.  

Um verbleibende Einkommensunterschiede zu verändern, braucht es die richtigen Hebel: Hier spannt sich der Bogen von der Ausbildungswahl bis zum Ausbau flächendeckender Kinderbetreuungsangebote. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag, wahlweise am Wohn- oder Arbeitsort, sollte längst Realität sein. Zudem muss die wöchentliche Betreuungszeit entsprechend der Arbeitszeit der Eltern erweitert und auf die Ferien ausgedehnt werden.   

Das Regierungsprogramm 2020 - 2024 beinhaltetet ein automatisches Pensionssplitting bei gemeinsamen Kindern mit Opt-out-Möglichkeit. Nach diesem Modell überträgt der erwerbstätige Elternteil Teilgutschriften auf das Pensionskonto des erziehenden Elternteils. Frauenpensionen sollen davon profitieren.  

Frauen in (Vollzeit-)beschäftigung bringen!

Mit der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen ging eine Erhöhung der Teilzeitquote einher. Im Jahr 2021 betrug in Österreich der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen 49,6 %. Im EU-Durchschnitt lag die Teilzeitquote der Frauen bei 28,6 % (Statistik Austria). Teilzeitarbeit hat ohne Frage Vorteile: Sie bietet individuelle Flexibilität sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen. Allerdings ist aufgrund massiver Förderungen im Sozial- und Steuersystem das Aufstocken der Arbeitszeit oder ein Wechsel zu Vollzeit oft unattraktiv. Fakt ist jedoch: Teilzeitarbeit hat bleibende Auswirkungen auf die Pensionshöhe. Eine WIFO-Studie im Auftrag des AMS untersuchte mehrere hypothetische Einkommensverläufe. Die Unterschiede in den Modellverläufen sind drastisch: Je länger Teilzeitphasen oder Erwerbsunterbrechungen dauern, desto negativer der Effekt auf die Pensionshöhe. Jedoch zeigt sich, dass etwa schon 30 oder mehr Stunden Teilzeit besser sind als 25 und weniger (WIFO: Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und ihre Bedeutung für das Frauen-Lebenseinkommen).  Um das Bewusstsein zu schärfen, braucht es – gerade auch für jüngere Frauen – mehr Information, gezielte Beratung und die automatische jährliche Aussendung des Pensionskontostandes. 

Zukunftssicheres Pensionssystem?

Es ist jedoch längst an der Zeit, grundlegende Reformen für ein nachhaltiges Pensionssystem anzupacken. Die Pensionsausgaben steigen rasant, wobei die Ursachen dafür in den teuren Pensionsmaßnahmen der letzten Zeit und im Pensionsantritt geburtenstarker Jahrgänge liegen. Zudem hat Österreich innerhalb der OECD die höchsten Pensionen gemessen an den Aktiveinkommen (Nettoersatzrate). Für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Pensionen muss grundlegend umgedacht und die demografische Entwicklung berücksichtigt werden: Durch den Abbau von Privilegien und Vorrechten und durch das Schließen von Frühpensionsschlupflöchern soll ein einheitliches Pensionsrecht für alle erreicht werden. Ein Nachhaltigkeitsautomatismus nach dem Vorbild der meisten Länder ist geboten: Steigt die Lebenserwartung, soll automatisch auch das Pensionsantrittsalter erhöht werden. Erst ein nachhaltig aufgestelltes Pensionssystem kommt Frauen, Männern und künftigen Generationen gleichermaßen zugute.

   
 

Autorin: Mag. Nina Haas
Stand: August 2022