Personaldienstleister: Wichtige Verbesserungen für Arbeitsmarkt und Zeitarbeitsbranche
Branchensprecherin Heidi Blaschek und Obmann Marcus Kleemann begrüßen Öffnung der Arbeitskräfteüberlassung für Ukrainer:innen und Rechtssicherheit bei Pflegebonus

Das Jahr 2023 bringt schon frühzeitig wichtige Neuerungen für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. So kündigte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher heute, Donnerstag, den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang für vertriebene Personen aus der Ukraine an. Damit wird erstmals auch eine Beschäftigung auf dem Wege der Arbeitskräfteüberlassung ermöglicht. "Das ist ein wichtiger Schritt, um den wir in den vergangenen Monaten sehr gekämpft haben", betont Heidi Blaschek, Bundesvorsitzende der Personaldienstleister im Fachverband der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Damit können die ukrainischen Menschen in unserem Land alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Beschäftigung zu finden, die ihrer Qualifikation und ihren Wünschen ideal entspricht."
Das werde überdies helfen, dem gravierenden Arbeitskräftemangel in Österreich entgegenzuwirken, sind Branchensprecherin Heidi Blaschek und Marcus Kleemann, Obmann des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister, überzeugt: "Das Thema Fach- und Arbeitskräftemangel wird uns in den nächsten Monaten und Jahren noch intensiv bewegen. Wir sehen das als ein starkes Argument, nun auch die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Wege der Arbeitskräfteüberlassung in Österreich zu ermöglichen."
Eine zweite, schon erreichte Verbesserung betrifft den Pflegebonus. Hier hat der Nationalrat kürzlich klargestellt, dass der Pflegebonus auch für überlassenes Pflegepersonal wirksam wird. Das war zwar – auch vom zuständigen Sozialministerium bestätigt - von Beginn an so zu verstehen, die Klarstellung bringt nun aber endgültig Rechtssicherheit für alle Beteiligten. "Das überlassene Pflegepersonal leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Pflege- und Betreuungsqualität in Österreich. Es ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, dass der Pflegebonus auch für sie wirksam wird. Das ist durch die nunmehrige Klarstellung für alle Personaldienstleister:innen und ihre Mitarbeiter:innen endgültig außer Streit gestellt", sagt Blaschek.
Damit wurden zwei Forderungen erfüllt, die der Branche ein wichtiges Anliegen sind. "Das wird sich zudem sehr positiv auf den Arbeitsmarkt in Österreich niederschlagen", erklären Fachverbandsobmann Marcus Kleemann und Berufsgruppensprecherin Heidi Blaschek abschließend.
(PWK032/HSP)