Stylistin bei der Beratung
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Neues Lohnabkommen für Stylist:innen-Fachkräfte tritt in Kraft

Ab 1. April 2023: Plus 165 Euro für Stylist:innen, deutlich höhere Lehrlingseinkommen – Bundesinnungsmeister Eder: „Friseur:innen übernehmen Verantwortung“

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Aktualisiert am 05.08.2023

Mit April 2023 erhält das Lohnabkommen für Friseur:innen und Stylist:innen Geltung, auf das sich die Sozialpartner in vorgezogenen Verhandlungen ab November 2022 geeinigt hatten.  

"Mit diesem sehr frühen Abschluss haben die Friseur:innen und Stylist:innen in Österreich Verantwortung übernommen und bewiesen, dass die Branche für ihre Mitarbeiter:innen vorausschauend agiert“, sagt Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder: "Für die Unternehmer:innen waren dadurch in dieser sehr herausfordernden Zeit vor allem Planungssicherheit und die Möglichkeit gegeben, sich früh genug vorzubereiten.“  

Der Leitfaden für die vorgezogenen Lohngespräche und den Abschluss war, sich als moderne und für die Mitarbeiter:innen vorausdenkende Branche zu positionieren. Ein besonderer Erfolg war dabei die Vereinbarung über eine Teuerungsprämie für die Monate Jänner bis März und das mit Wirkung 1. April 2023 gültige Lohnabkommen.  

Die Erhöhung um den Fixbetrag von 165 Euro im Monat bedeutet eine prozentuell höhere Steigerung der niedrigen Einkommen. Besonders deutlich angehoben wurden die Lehrlingseinkommen – um 100 Euro (+16,7%) im ersten und zweiten Lehrjahr sowie um 160 Euro im dritten und vierten. 

"Damit ist unsere Branchen für den Nachwuchs an jungen Stylist:innen und Friseur:innen noch attraktiver und das Lohngefüge insgesamt ausgewogener geworden“, betont Eder: "Ein Signal für die Wertschätzung und Verpflichtung, die die Branche ihren Mitarbeiter:innen gegenüber verspürt.“