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Öffentliche Auftragsvergabe: Neuer naBe-Aktionsplan am 23.6.2021 vom Ministerrat beschlossen

Neue Kriterien - neuer Auftritt

Der Nationale Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan) feierte diesen Sommer seinen zehnten Geburtstag. Zeit für ein Relaunch! Das beginnt neben einem neuen Logo mit der Überarbeitung der naBe-Kriterien, einer Neugestaltung der Servicestelle und einer Überarbeitung der Webseite.
Grüne Zahnräder mit Symbolen zu Nachhaltigkeit
© j-mel | stock.adobe.com

Der Nationale Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe-Aktionsplan) feierte letzten Sommer seinen zehnten Geburtstag. Zeit für eine Aktualisierung und einen Relaunch! Dies begann neben einem neuen Logo mit der Überarbeitung und Aktualisierung der naBe-Kriterien, die am 23.6.2021 vom Ministerrat beschlossen wurde, einer Neugestaltung der Servicestelle und einer Überarbeitung der Webseite.

Bereits am 20. Juli 2010 hat der Ministerrat den Österreichischen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe-Aktionsplan) angenommen. Der naBe-Aktionsplan enthält neben Zielen und Maßnahmen auch konkrete Umweltkriterien für Produkte aus unterschiedlichen Beschaffungsgruppen wie beispielsweise Energie, Bau, Büromaterial, Kfz, Lebensmittel, Reinigungsmittel und -dienstleistungen. Der naBe-Aktionsplan, der Ministerratsvortrag sowie der Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2014 stehen zum Download unter www.nachhaltigebeschaffung.at bereit.

Mit der Anwendung der naBe-Kernkriterien 2020 sollen öffentliche Auftraggeber nicht nur einen Beitrag zur klimaneutralen Verwaltung, sondern auch zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN für nachhaltige Entwicklung leisten. Nach Abschluss der Begutachtung im Sommer 2020 soll der überarbeitete naBe noch in diesem Jahr als Ministerratsbeschluss für Bundesdienststellen wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verbindlich werden. Länder und Gemeinden können sich bei ihren Beschaffungen am naBe orientieren.

Die neuen naBe Kernkriterien 2021 enthalten Nachhaltigkeits-Anforderungen bzw. Kriterien an die zu beschaffenden Produkte, Dienst- und Bauleistungen aus insgesamt 16 Beschaffungsgruppen enthalten. Diese sind in drei Bereiche aufgeteilt: Verbrauchsprodukte und Veranstaltungen; langlebigere Produkte bzw. Investitionsgüter und bauliche Anlagen. Der Großteil der Anforderungen ist verbindlich anzuwenden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Eignungskriterien, technische Spezifikationen und Vertragsbedingungen. Ein kleinerer Teil der Anforderungen ist optional. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuschlagskriterien und um Empfehlungen. Bei der Umsetzung des naBe-Aktionsplans ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) federführend. Für die Zukunft ist eine laufende Aktualisierung der naBe-Kriterien geplant. 

Da die öffentliche Hand bei ihrem Einkauf eine Vorreiterrolle hat, sind Handlungsleitfäden mit klaren transparenten Kriterien für den Einkauf seitens der Wirtschaft grundsätzlich zu begrüßen, solange sie den Wettbewerb nicht unverhältnismäßig einschränken. Wichtig für ein funktionierendes Beschaffungswesen und auch rechtlich geboten ist in jedem Fall, dass verpflichtende aber auch optionale Kriterien für die Auftraggeber sowie Auftragnehmer klar formuliert sind, und diese auch für die Auftraggeber einfach und unbürokratisch zu kontrollieren sind.

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