Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie
Nächtigungen künftig mit 10 Prozent besteuert
Mit 1.11.2018 tritt die Reduktion der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 13 auf 10 Prozent in Kraft. Angewandt wird dieser Steuersatz auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen. Darunter fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung.
Mehr Infos: Umsatzsteuersenkung auf Nächtigungen - FAQs