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Lebensmittelhandel: Energiekostenzuschuss 2 gibt heimischen Nahversorgern Planbarkeit und wirtschaftlichen Rückhalt

WKÖ-Branchen-Obmann Prauchner: Wichtige Unterstützung, die Naherversorgersterben in Österreich abwendet

Lebensmittelhandel
© AdobeStock

„Das ist für alle Nahversorger in Österreich ein sehr gutes Ergebnis“, kommentiert Christian Prauchner, Bundesobmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heutige Ankündigung der Bundesregierung, den Energiekostenzuschuss (EKZ) für Unternehmen in Form des EKZ 2 im Jahr 2023 fortzuführen und deutlich auszuweiten.

„Viele regionale Nahversorger sind in den vergangenen Monaten angesichts der Kostenexplosion bei den Energiepreisen in die roten Zahlen geschlittert. Klar ist zudem, dass uns die hohen Energiekosten auch in der nächsten Zeit erhalten bleiben. Mit dem heute präsentierten Paket, das den Zuschuss auf das Gesamtjahr 2023 ausdehnt und deutlich ausweitet, ist sichergestellt, dass alle Nahversorger eine Entschädigung ihrer Energiemehrkosten im neuen Jahr erhalten“, betont Prauchner.

Sehr positiv zu werten sei insbesondere, dass das Kriterium der Energieintensität in den Stufen 1 und 2 komplett gestrichen wird. Ebenso zu begrüßen sei die Erhöhung der Unterstützungsquote von 30 auf 60 Prozent in der Stufe 1 sowie die Anhebung der Förderobergrenzen auf 2 Millionen Euro (Stufe 1) bzw. 4 Millionen Euro (Stufe 2).

Prauchner: „Der EKZ 2 schafft für den heimischen Lebensmittelhandel Planungssicherheit und eine Perspektive für das kommende Jahr. Was es jetzt braucht, ist eine rasche und unbürokratische Umsetzung, damit die Fördermittel zügig ausgezahlt werden können und die Liquidität der Betriebe gestärkt wird.“

(PWK552/SR)

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