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Konjunkturstärkungs- und Investitionsprämiengesetz 2020

Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Konjunkturstärkungsgesetz 

Möglichkeit einer degressiven AfA

Als konjunkturfördernde Maßnahme soll - alternativ zur linearen Abschreibung - die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) mit einem Höchstsatz von 30 % des jeweiligen Buchwertes vorgesehen werden. Die dadurch entstehende Erhöhung der AfA zu Beginn der Nutzungsdauer führt über eine Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage zu Liquiditätsvorteilen für die Unternehmen und soll Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen. 

Beschleunigte AfA bei Gebäuden

Im Jahr, in dem die Absetzung für Abnutzung erstmalig zu berücksichtigen ist, beträgt die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten das Dreifache des jeweiligen Prozentsatzes des § 8 Abs. 1 EStG (7,5 % bzw. 4,5 %), im darauffolgenden Jahr das Zweifache (5 % bzw. 3 %). Ab dem zweitfolgenden Jahr erfolgt die Bemessung der AfA nach Abs. 1 (2,5 % bzw. 1,5 %).

Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nach deutschem Vorbild vorgesehen werden. Verbleibende Verluste aus 2020 können mit den Einkünften des Jahres 2019 (2018) ausgeglichen werden, wobei ein Deckel von fünf Millionen Euro bestehen soll.

Verlängerung von Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen

Die zu Beginn der Covid-19-Pandemie auf Basis der allgemeinen Rechtslage von den Finanzämtern in der Regel bis 1. Oktober 2020 gewährten Stundungen werden per Gesetz bis zum 15. Jänner 2021 verlängert. Damit wird den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung erspart. Keine Stundungszinsen bis 15. Jänner 2021, danach schrittweise Anhebung. Keine Säumniszuschläge bis 31. Oktober 2020. 


Investitionsprämiengesetz 

Als Element der Konjunkturmaßnahmen der Regierung (Ministerrat 16.6.2020) wird eine Investitionsprämie als direkte Förderung, die über die Austria Wirtschaftsservice abgewickelt wird und mit 1 Mrd. € dotiert ist, geschaffen. Die Prämie beträgt 7 %, bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit und Life Science beträgt sie 14 %. Ausgeschlossen sind „klimaschädliche Investitionen“.

Die Beantragung soll im Zeitraum 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 möglich sein.

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