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Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerliche Erleichterungen

Bisher wurden bei Berufsgruppen, die unecht steuerbefreit sind (zB Zahntechniker, diverse Gesundheitsberufe, …) sämtliche Umsätze für das Überschreiten der Umsatzgrenze herangezogen.

Ab 2017 werden nur noch steuerpflichtige Zusatzeinkünfte für die Grenze von € 30.000,- herangezogen. 

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