Kleinbetragsrechnungen

Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen

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Aktualisiert am 11.03.2023

Der Betrag der Kleinbetragsrechnungen im Umsatzsteuergesetz wurde ab 1.3.2014 von 150,- Euro auf 400,- Euro erhöht. Somit sind die strengen Formerfordernisse wie Bezeichnung des Empfängers, Name und Adresse bzw. UID-Nummer sowie die Aufspaltung des Entgeltes in Nettobetrag und gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erst ab einem Gesamtrechnungsbetrag von 400,- Euro anzuwenden. 

Mehr Infos: Umsatzsteuer: Was muss ich auf der Rechnung angeben?