Handelsobmann Trefelik: EU-Vorschläge für Lieferketten verfolgen hehres Ziel mit völlig falschen Mitteln
Für einzelne Händler in Österreich ist oft nicht nachprüfbar, welche Umweltstandards etwa bei Erzeugung von Vorprodukten in Asien eingehalten wurden

"Auch dem Handel sind Umweltschutz und Einhaltung von Menschenrechten ein großes Anliegen. Wir werten es daher grundsätzlich positiv, dass die Europäischen Union für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette sorgen will. Allerdings versucht die EU dieses hehre Ziel mit völlig falschen Mitteln zu erreichen“, reagiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf die heute vorgestellten EU-Vorschläge für ein europaweites Lieferkettengesetz. Diese sehen vor, dass größere Unternehmen verpflichtet werden sollen, Erzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette zurückzuverfolgen. Gibt es zum Beispiel irgendwo unzumutbare Arbeitsbedingungen, soll dafür auch der Unternehmer in Österreich zur Verantwortung gezogen werden.
Für Trefelik ist das weder durchführbar noch zielführend: "Dass der einzelne Händler in Österreich immer nachvollziehen können soll, unter welchen Bedingungen jeder Rohstoff gewonnen und jedes Vorprodukt hergestellt worden ist, das dann nach vielen Zwischenstationen irgendwann bei ihm selbst landet, ist in der Praxis eine Illusion. Und selbst wenn es in Ausnahmefällen gelingt, hätte der österreichische Händler kaum Einfluss auf die Umwelt- oder Sozialstandards in anderen Teilen der Welt. Für deren Einhaltung zu sorgen, ist vielmehr die ureigenste Aufgabe des jeweiligen Staates und nicht Aufgabe der österreichischen Wirtschaft.“
Statt unvorhersehbarer Haftungsrisiken Gesetz nach deutschem Vorbild
Zudem würde die von der EU vorgesehene Vorgangsweise die heimischen Händler über Gebühr belasten: "Ein solches EU-weites Lieferkettengesetz bringt für die einzelnen Betriebe unvorhersehbare Haftungsrisiken“, warnt Trefelik. Daran ändere auch wenig, dass der EU-Vorschlag bis dato nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter bzw. in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko ab 250 Mitarbeiter gelten soll. "Wenn man einmal mit solchen Regelungen beginnt, dann geht das bald weiter und trifft in absehbarer Zukunft auch Klein- und Mittelbetriebe“, fürchtet Trefelik.