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Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13% auf 15%

Gilt ab 2022

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde der Grundfreibetrag ab 1.1.2022 auf 15 % erhöht. Somit beträgt der Grundfreibetrag ab 1.1.2022 maximal 4.500 EUR (15 % von 30.000 EUR) anstatt bisher maximal 3.900 EUR (13 % von 30.000 EUR).

Die Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags bleibt unverändert, wodurch sich ein neuer maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von 45.900 EUR pro Veranlagungsjahr ergibt (anstatt bisher 45.350 EUR). 

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