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FV Immobilien weist polemische Anwürfe zur gesetzlichen Anhebung der Kategoriemieten scharf zurück

WKÖ-Wild: SPÖ soll Grundrechnungsarten lernen und nicht Menschen verunsichern – Anpassung ist Wertsicherung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen im Mietrechtsgesetz

Immobilien
© Envato/Ijeab

Fassungslos über irreführende Aussagen der SPÖ zur gesetzlich vorgegebenen Erhöhung der Kategoriemieten zeigt sich der Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Statt mit falschen Zahlen und untergriffigen Anschuldigungen politisches Kleingeld machen zu wollen, sollte die SPÖ erst einmal die Grundrechnungsarten lernen“, weist Johannes Wild, Berufsgruppensprecher Immobilienverwalter im Fachverband, die Kritik der SPÖ an der gesetzlichen Erhöhungen der Kategoriemieten scharf zurück.  

Die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher hatte ein einer Aussendung von einer Anhebung der Mieten um 1.300 Prozent und 150.000 betroffenen Mieter:innen gesprochen. "Das sind Fantasie-Zahlen, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Wahr ist vielmehr, dass sich über einen enorm langen Zeitraum die Verwaltungskostenpauschale in Kategorie B von umgerechnet 1,20 Euro (1982) auf aktuell 4,01 Euro Kategorie A verändert hat. Ein für den Zeitraum von 42 Jahren angemessener Betrag, auch im Hinblick und Vergleich mit anderer Teuerungen und Preissteigerungen.“ Michael Pisecky, Obmann-Stellvertreter im Fachverband unterstreicht: "Zudem sind in Wien gerade einmal 44.700 Haushalte von der Valorisierung betroffen, österreichweit sind es 54.000 – also nur ein Drittel der behaupteten 150.000. Die Verwaltungskosten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind nur eine Pauschale für den gesamten Aufwand des Vermieters, der weit über den Kosten liegt, die der Mieter zu tragen hat.“

Die Anhebung der Kategoriemieten ist eine im Mietrechtsgesetz festgelegte Maßnahme. Nachdem die an sich im letzten Jahr fällige Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge aufgrund von Corona ausgesetzt worden war und erst mit Wirksamkeit ab 1. April 2022 nachgeholt wurde, kam es nun mit 1. Juni aufgrund der allgemeinen Valorisierungssystematik zu der jährlichen Anpassung der Kategoriebeträge, wie im Gesetz vorgesehen. "Wir sprechen hier von reglementierten, privilegierten Altmieten und von einer ganz normalen nachträglichen Wertsicherung. Offenbar kennt und versteht die SPÖ das Mietrechtsgesetz nicht, wenn von einer Mieterhöhung in einer Nacht- und Nebelaktion gesprochen wird“, betont Wild und kritisiert abschließend: „Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen, ist es mehr als unverantwortlich, völlig faktenbefreit parteipolitische Spielchen zu betreiben und damit die Menschen zusätzlich zu verunsichern.“ 

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