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Für Fahrlehrer:innen wird Berufseinstieg künftig schneller und attraktiver

Gesetzesnovelle passiert Nationalrat – damit wird laut WKÖ-Fachverbandsobmann Steininger dem Fachkräftemangel in der Branche begegnet

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Aktualisiert am 05.08.2023

„Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu werden, wird ab 1.1.2024 deutlich attraktiver – und das sowohl für Einsteiger:innen in den Beruf als für die Fahrschulbesitzer, die neues Fahrpersonal benötigen. Denn die neue Ausbildung enthält mehr Schulungen am Fahrzeug und angehende Fahrlehrer:innen verdienen künftig nach einer praktischen und theoretischen Eingangsschulung ihr erstes Einkommen schon nach zwei Monaten. Derzeit erhalten sie dieses erst mit der erfolgreichen Lehrbefähigungsprüfung nach einem halben Jahr. Wir wollen mit diesen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Branche begegnen“, ist Joachim Steininger, Obmann der Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs erfreut über den Beschluss der 41. Kraftfahrzeug-Gesetzes-Novelle im Nationalrat.

Zudem sind Fahrlehrer:innen künftig deutlich früher in den Fahrschulen einsetzbar und zwar sowohl in der Erstausbildung als auch in der Mehrphasenausbildung. „Die jährliche Ausbildung von 140.000 Auto-, Motorrad- und Mopedlenkern kann damit in nächsten Jahren gesichert werden“, betont Steininger. In den 440 Fahrschulen sind etwa 2.200 Fahrlehrer:innen beschäftigt.

Die Ausbildung der Fahrlehrer:innen hat unverändert „dualen Charakter“. Die Lerninhalte werden moderner und die Praxis mehr als verdoppelt. Die Theorie wird (mit 176 Unterrichtseinheiten statt 255) kompakter und mit der Praxis (mit 220 Unterrichtseinheiten statt 90) innovativ verschränkt, die Schulungen in den Fahrschulakademien und in den Fahrschulen erfolgen abwechselnd.

Neu eingeführt wird eine Zwischenprüfung am Computer, mit der die Kandidat:innen den Status eines Fahrlehrassistenten bzw. einer Fahrlehrerassistentin nach etwa zwei Monaten erwerben. Mit diesem Status startet die praktische Unterrichtsterteilung, bei der die angehenden Fahrlehrer:innen sowohl gecoacht unter Aufsicht als auch selbstständig Fahrstunden geben. Das Gehalt der Fahrlehrassistent:innen ist bereits gleich hoch wie das Einstiegsgehalt der Fahrlehrer:innen. Die Lehrbefähigungsprüfung erfolgt innerhalb der nächsten vier Monate.

Auch bei Karriereschritten und Aufstiegschancen wird das Berufssystem künftig durchlässiger und attraktiver. Fahrlehrer:innen können ihre Lehrberechtigung deutlich einfacher ausdehnen. Bei der Nachsicht von der Matura gelten künftig zwei Jahre statt bisher fünf Jahre praktische Tätigkeit als Fahrlehrer:in, zudem wird die bisherige Aufstiegsprüfung neu konzipiert und absolvierte Prüfungen werden anerkannt. Auch eine regelmäßige Weiterbildung wurde verankert, sonst entfällt die Unterrichtserlaubnis.

Die Reform der Fahrlehrausbildung bringt außerdem eine deutliche Entbürokratisierung beim Einteilen der Fahrlehrer:innen für Fahrstunden. „Konnten Neulinge bisher anfänglich nur klassische Fahrstunden bis zur Führerscheinprüfung ihrer Schüler geben, so dürfen sie künftig ab sofort Perfektionsfahrten in der Mehrphase und Schulungen, wo Eltern mit dabei sind, abhalten. Das ist eine Win-Win-Situation für alle Akteure im Fahrschulbetrieb“, betont Steininger.

Fahrlehrer sind künftig leichter rekrutierbar, früher einsetzbar und gehen früher zur Prüfung. Die neue Ausbildung ist schlanker, effizienter, kostengünstiger und weniger theorielastig. Ein künftiger Absolvent der Lehrbefähigungsprüfung verfügt über deutlich mehr praktische Kompetenz als bisher und ist zudem breit einsetzbar, ist Dr. Stefan Ebner erfreut, dass ein langjähriges Herzensanliegen der Branche auf die Wege gebracht werden konnte. (PWK090/DFS)