EU-Today vom 11. November 2019
Topinformiert: Rat: Grünes Licht für das Handelsabkommen EU-Singapur − zusätzlicher Rückenwind für unsere Exporteure +++ Viel Bewegung im Steuerbereich beim Rat Wirtschaft und Finanzen − Vereinfachungen und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen essentiell
Rat: Grünes Licht für das Handelsabkommen EU-Singapur − zusätzlicher Rückenwind für unsere Exporteure
Der Rat der Europäischen Union hat am 8. November das EU-Singapur Handelsabkommen endgültig abgesegnet. Das Abkommen, das von der Europäischen Union und der Republik Singapur im Oktober 2018 unterzeichnet worden war, soll am 21. November 2019 in Kraft treten. Es ist das erste präferenzielle Handelsabkommen, das die EU mit einem ASEAN-Mitglied abgeschlossen hat. Knapp ein Drittel des Handels zwischen der EU und der ASEAN entfällt auf Singapur, womit das Land der größte Partner für die EU ist. Auch die Warenexporte aus Österreich nach Singapur stiegen von 176 Millionen Euro im Jahr 1995 auf 416 Millionen Euro im Jahr 2018. Das entspricht einer Steigerung von gut 140 Prozent. Die Handelsbilanz stieg im selben Zeitraum um gut 240 Prozent, von 70 Millionen auf 235 Millionen im Vorjahr.
„Das Handelsabkommen mit Singapur bringt unseren Exporteuren bei ihren Asien-Geschäften zusätzlichen Rückenwind“, freut sich auch Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Insbesondere für unsere Klein- und Mittelbetriebe wird das Abkommen Vorteile bringen. Schon jetzt sind drei von vier Betrieben, die nach Singapur exportieren, KMU. Für diese wird es noch einfacher, da sie besonders von Bürokratieabbau und einem verbesserten Zugang zu den Weltmärkten profitieren.“
Viel Bewegung im Steuerbereich beim Rat Wirtschaft und Finanzen − Vereinfachungen und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen essentiell
Bei der Sitzung des Rates der Finanzminister (ECOFIN) am 8. November wurden mehrere Einigungen im Steuerbereich erzielt. Unter anderem wurde eine politische Einigung über die Aktualisierung der Mehrwertsteuer-Sonderregelungen für KMU in der EU getroffen. Durch das neue System sollen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für kleine Unternehmen reduziert und somit grenzüberschreitende Aktivitäten gefördert werden.
Des Weiteren wurde auch eine allgemeine Ausrichtung zur Übermittlung und zum Austausch von mehrwertsteuerrelevanten Zahlungsdaten erreicht, welche zu einer verbesserten Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr beitragen soll. Der Rat gelangte zudem auch zu einer vorläufigen Einigung über Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds für den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Keine Übereinkunft konnte jedoch bei der Reform der Strukturen der Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke erzielt werden.
Die WKÖ begrüßt Initiativen im Steuerbereich, die der Kostensenkung und der administrativen Vereinfachung für Unternehmen dienen. Wichtig ist hierbei, dass diese aber insgesamt nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand sowie Rechtsunsicherheit verbunden sind.
REDAKTION:
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation WKÖ
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