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Corporate Sustainability: Due Diligence „EU-Lieferkettengesetz“

Rückblick auf die Veranstaltung am 1.12.2022 in der WKÖ

Symbolgrafik zu Recht und Digitalisierung
© iuriimotov | adobestock.adobe.com

Hintergrund

Nachhaltige Unternehmensführung bringt die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft zum Ausdruck. Nachhaltigkeit, insbesondere die Verantwortung für Lieferketten, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ursprünglich eher ein freiwilliges Managementkonzept, ist international die Tendenz zu erkennen, dass Sorgfaltspflichten (Due Diligence) von Unternehmen und ihre Verantwortung auf Lieferketten ausgeweitet werden. 

In einigen europäischen Staaten existieren bereits Gesetze für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in globalisierten Wertschöpfungsketten. Ab Jänner 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.  

Um innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, hat die Europäische Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie („EU-Lieferkettengesetz“) veröffentlicht. Erklärtes Ziel der Kommission ist nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. 

In Zukunft sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die  Sorgfaltspflichten sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet sein.

Die österreichische Wirtschaft bekennt sich zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften und unterstützt in diesem Sinne die Intentionen der Initiative, den internationalen Menschenrechts- und Umweltschutz durch einen kohärenten Rechtsrahmen zu verbessern. Allerdings muss jegliche gesetzliche Regelung mit Augenmaß erfolgen. Die Anforderungen an Unternehmen sollten klar, überschaubar und verhältnismäßig sein.

Wie sollen die neuen Regelungen ausgestaltet sein? Vor welchen Herausforderungen stehen österreichische Unternehmen und wie können sie mit diesen neuen Anforderungen umgehen? Wie muss ein EU-Lieferkettengesetz gestaltet werden, um praxistauglich zu sein?  

Darüber möchten wir uns mit Ihnen bei unserer Podiumsdiskussion Corporate Sustainability Due Diligence „EU-Lieferkettengesetz“ austauschen.


Programm

  • 9:30 Uhr: Registrierung und Frühstückskaffee bei Präsenz in der WKÖ
  • 10:00 Uhr: Begrüßung und Beginn des Livestreams
    Dr. Rosemarie Schön | Abteilungsleiterin Rechtspolitik, Wirtschaftskammer Österreich
  • 10:05 Uhr: Vorstellung der Kommission 
  • 10:20 Uhr: Podium
    > Univ.-Prof. Dr. Martin Winner | Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien 
    Dr. Dr. Markus Beham LL.M. | Lehrstuhl für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Universität Passau 
    > Dr. Angelika Winzig | Berichterstatterin INTA-Ausschuss, EVP, Europäisches Parlament
    > Mag. Elona Kamberi, BA | Abteilung OECD und Nachhaltigkeit in der Sektion V EU und internationale Marktstrategien, BMAW
    > Dr. Matthias Potyka LL.M. I Sektion Zivilrecht, BMJ
    > Elke Winter-Mes | Vertreterin Referat "Gesellschaftsrecht" der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher
  • 12:30 Uhr: Fragen | Diskussion
  • 13:00 Uhr: Ende der Veranstaltung und des Live-Streams

Moderation: Mag. Sabine Radl | Leiterin Themenmanagement im Data & Media Center, WKÖ



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