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Mehrjähriger EU-Finanzrahmen 2021-2027 und Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“

Trilogeinigung und Annahme im EP-Plenum

Executive Summary

Die Verhandlungsführer des Rates der EU, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission haben am 10. November eine Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021-2027 und den Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ erzielt, das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Folgetag das Gesamtpaket angenommen. Aus Sicht der WKÖ positiv ist die Erhöhung der Programme HORIZON Europe (+ 4 Mrd. Euro), Erasmus+ (+2,2 Mrd. Euro) bzw. Invest EU (+ 1 Mrd. Euro) sowie eine stärkere Verankerung der Rechtsstaatlichkeit im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen. 

Die Mitgliedstaaten sowie die nationalen Parlamente müssen dem Gesamtpaket inkl. Wiederaufbaufonds noch zustimmen. Auch wenn Ungarn und Polen noch ein Veto wegen des aus Ihrer Sicht zu strengen Rechtsstaatlichkeitskriteriums angekündigt haben, kann davon ausgegangen werden, dass eine Einigung auf Basis dieses Kompromisses erzielt wird.

Grafik zu Finanzrahmen
© WKÖ

Nachdem beim EU-Gipfel am 17. - 21. Juli 2020 eine politische Einigung über ein EU Budget für 2021-2027 in Höhe von 1.074 Mrd. Euro (in Preisen 2018) und 750 Mrd. Euro für den Wiederaufbaufonds erzielt wurde konnte nun auch in 3 „Knackpunkten“ ein Kompromiss erzielt werden:

1. Eine Aufstockung der „Flaggschiffprogramme“ der EU um 15 Mrd. Euro

unter anderem: 

HORIZON Europe +4 Mrd. Euro auf 84,9 Mrd. Euro
ERASMUS+ +2,2 Mrd. Euro auf 23,4 Mrd. Euro
Kreatives Europa +0,6 Mrd. Euro auf 2,2 Mrd. Euro
InvestEU +1 Mrd. Euro auf 9,4 Mrd. Euro
EU4Health -Gesundheitsprogramm +3,4 Mrd. Euro auf 5,1 Mrd. Euro

Ursprünglich forderte das Europäische Parlament zuletzt eine Aufstockung um 39 Mrd. Euro. Diese zusätzlichen Mittel werden aus umgeschichteten Barmitteln sowie über die Wettbewerbsstrafen der EU finanziert, eine Erhöhung des Gesamtumfanges des MFR bzw. ein „Aufschnüren“ der politischen Einigung vom Juli ist somit nicht erforderlich.

2. Die Aufnahme eines verbindlichen Zeitplans für die Einführung neuer Eigenmittel 

  • 2021: Einführung eines nationalen Beitrags auf Basis der Menge nicht wiederverwerteter Kunststoffverpackungsabfälle, Vorschlag für einen Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus, für eine digitale Abgabe und für eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems; Der österreichische Beitrag in Form von Plastik-Eigenmitteln beträgt gemäß Schätzungen der Europäischen Kommission 2021-2027 jährlich im Durchschnitt 142 Mio. Euro. Durch die Einführung dieser neuen Eigenmittelkategorie verringert sich für Österreich der EU-Beitrag, weil Österreichs Anteil an Plastik-Eigenmitteln geringer ist als Österreichs Anteil an den BNE-Eigenmitteln, die dadurch ersetzt werden;
  • 2022-2023: Einführung eines Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus, einer digitalen Abgabe und eines überarbeiteten EU-Emissionshandelssystems;
  • 2024-2026: Vorschlag für und Schaffung von zusätzlichen Eigenmitteln, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer (FTS) und eines neuen Beitrags auf Basis einer neuen gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage

3. Die Verknüpfung der Auszahlung von EU-Geldern an Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit (Konditionalität)

Bereits am 5. November konnte eine vorläufige Einigung auf einen Mechanismus, der die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeitskriterien knüpft, erzielt werden. Hier wurde dem EP erhebliche Zugeständnisse gemacht, um die Wirksamkeit dieses Mechanismus zu garantieren, allerdings haben Polen und Ungarn starke Vorbehalte gegen diesen Mechanismus angemeldet.

Die vorläufige Einigung baut auf den politischen Leitlinien des EU-Gipfels im Juli auf, allerdings fällt der Kompromiss auf Wunsch des EP doch deutlich schärfer aus, als von der deutschen Ratspräsidentschaft ursprünglich vorgesehen – so soll auch bereits gehandelt werden können, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder klar fördert. Damit ist ein starker präventiver Ansatz im neuen Mechanismus verankert. Er kann nicht nur dann ausgelöst werden, wenn ein Verstoß nachweislich direkte Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, sondern auch dann, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass sich solche negativen Auswirkungen ergeben könnten.

Sollte wegen Brüchen der Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Geldern festgestellt werden oder ein solcher Missbrauch drohen, könnten zukünftig erstmals in der Geschichte der EU finanzielle Strafen durch Kürzung der Mittel verhängt werden. Von dieser Regelung sind alle EU-Mittel, inklusive jener, die durch das Wiederaufbauinstrument „Next Generation EU“ bereitgestellt werden, abgedeckt.

Laut dem Kompromiss-Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft muss im Rat muss eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, um auf Antrag der Kommission finanzielle Sanktionen gegen einen Staat auszulösen (das Europäische Parlament forderte einen „Automatismus“, d.h. eine qualifizierte Mehrheit zur Verhinderung von Sanktionen).

Dies ist vor allem in Hinblick auf die Reaktion von Ungarn und Polen brisant, da diese Staaten bereits angekündigt haben, im Zweifelsfall wichtige EU-Entscheidungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) - und somit auch zum geplanten Corona-Wiederaufbauprogramm der EU – zu blockieren, da hier – im Gegensatz zum Rechtstaatlichkeitsmechanismus - Einstimmigkeit notwendig ist.

Aus WKÖ–Sicht werden diese Einigungen begrüßt, da dadurch Planungssicherheit gewährleistet wird sowie die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. 

Nächste Schritte

bis Ende 2020
  • Zustimmung des Europäischen Rates, 11.-12.12. (MFR und Wiederaufbaufonds)
  • Zustimmung der nationalen Parlamente (Wiederaufbaufonds)
bis Ende April 2021
  • Vorlage der nationalen Wiederaufbaupläne der Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission

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