Start inhaltlicher EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien
Wichtiger Meilenstein

Am 19.7.2022 hat der Rat den Verhandlungsrahmen für Albanien und Nordmazedonien gebilligt und die erste Regierungskonferenzen mit beiden Ländern abgehalten.
Dies, nachdem Bulgarien sein bisheriges Veto gegen den Beginn von Verhandlungen mit Nordmazedonien beendet hat und anerkannt hat, dass der Begriff "mazedonische Sprache" im Einklang mit der Verfassung der Republik Nordmazedonien zu betrachten ist.
Albanien hat seit 2014 Kandidatenstatus und Nordmazedonien bereits seit 2005, der Start inhaltlicher Verhandlungen sollte mit beiden Ländern gleichzeitig beginnen.
Wichtiger Schritt für EU und beide Beitrittsländer
In seinen Schussfolgerungen hält der Rat fest, das dies ein historischer Moment sei, der einen Meilenstein in der Entwicklung der Beziehungen der EU mit Albanien und Nordmazedonien darstellt. Der Erweiterungsprozess ist ein starker Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen, stärkt Frieden, Demokratie und Stabilität in Europa und bringt die Menschen einander näher.
Der Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auf der Grundlage der von den Mitgliedern des Europäischen Rates im März 2020 gebilligten neuen Erweiterungsmethodik ist nicht nur ein wichtiger Schritt in den Beziehungen Albaniens und Nordmazedonien zur EU, sondern auch ein klarer Beweis für die eindeutige Unterstützung der EU für die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten sowie dafür, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Festgehalten wird auch, dass die Vorteile enger Beziehungen sowohl für die EU als auch für Albanien und Nordmazedonien auf der Hand liegen. Die EU ist Ihr größter Handelspartner, mit offensichtlichen Vorteilen für Unternehmen und ausländische Investitionen, das Reisen in die EU ist seit dem Inkrafttreten der Visaliberalisierung 2009 für Nordmazedonien und 2010 für Albanien einfacher geworden.
Die EU hat im Rahmen verschiedener Finanzierungsinstrumente finanzielle und technische Unterstützung geleistet und wird dies auch weiterhin tun, unter anderem im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe IPA. Nach dem Erdbeben in Albanien im November 2019 übernahm die Europäische Union eine führende Rolle bei der Unterstützung des Wiederaufbaus und stellte in kurzer Zeit 1,15 Mrd. EUR an Hilfsgeldern zur Verfügung.
Darüber hinaus nehmen beide Länder an einer Reihe von EU-Programmen teil, darunter Erasmus+, Kreatives Europa, das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Betrieben (COSME).
Österreichische Wirtschaft in beiden Ländern stark vertreten
Die Wirtschaftskammer Österreich hat in der Vergangenheit stets betont, dass eine glaubwürdige Erweiterungsstrategie von größter Bedeutung ist und sich für den ehestmöglichen Beginn von Verhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien ausgesprochen, da beide Länder die von der Kommission festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Die Aussichten auf einen EU-Beitritt sind treibende Kraft für wirtschaftliche Reformen und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Ländern, die die EU-Mitgliedschaft anstreben. Österreich ist wirtschaftlich eng mit allen Beitrittskandidaten des Westbalkans verbunden und zählt zu den größten Investoren in der Region. In Bosnien-Herzegowina belegt Österreich sogar Platz 1 und in Serbien und Nordmazedonien den 2. Platz. Die Förderung der Entwicklung Südosteuropas zu einem Raum der Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist daher für die österreichische Wirtschaft wesentlich.
Die EU ist der wichtigste Handels- und Investitionspartner aller Beitrittskandidaten und – trotz wachsendem Einfluss anderer Länder wie China und Russland – nach wie vor der größte finanzielle Unterstützer, zuletzt durch den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan. Dies sollte viel stärker kommuniziert werden, denn sonst besteht die Gefahr einer stärkeren Einflussnahme Russlands und Chinas am Westbalkan und dass sich die Region von der EU und der Demokratieentwicklung nach dem EU-Vorbild entfernt.
Land | Beitrittsantrag | Beitritt |
---|---|---|
Türkei | 14.4.1987 | |
Zypern | 03.7.1990 | 1.5.2004 |
Malta | 06.07.1990 | 1.5.2004 |
Ungarn | 31.03.1994 | 1.5.2004 |
Polen | 05.04.1994 | 1.5.2004 |
Rumänien | 22.06.1995 | 1.1.2007 |
Slowakei | 27.06.1995 | 1.5.2004 |
Lettland | 13.10.1995 | 1.5.2004 |
Estland | 24.11.1995 | 1.5.2004 |
Litauen | 08.12.1995 | 1.5.2004 |
Bulgarien | 14.12.1995 | 1.1.2007 |
Tschechien | 17.1.1996 | 1.5.2004 |
Slowenien | 10.06.1996 | 1.5.2004 |
Kroatien | 21.2.2003 | 1.7.2013 |
Nordmazedonien** | 22.3.2004 | |
Montenegro** | 15.12.2008 | |
Albanien** | 28.04.2009 | |
Island*** | 23.7.2009 | |
Serbien** | 22.12.2009 | |
Bosnien-H. | 15.12.2016 | |
Ukraine | 28.2.2022 | |
Georgien | 3.3.2022 | |
Moldawien | 4.3.2022 |