th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht Twitter search print pdf mail linkedin google-plus Facebook arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram pinterest skype vimeo snapchat
news.wko.at
Mein WKO

Energiekostenförderung für Unternehmen: Industrie fordert volle Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens

WKÖ-Berechnungen zeigen gravierende Wettbewerbsnachteile für österreichische Industrieunternehmen gegenüber Deutschland - Menz fordert rasche Umsetzung eines Rechtsrahmens

Stahlarbeiter
© AdobeStock

Die von der deutschen Bundesregierung angekündigte Unternehmens-Unterstützung als Reaktion auf die explodierenden Energiekosten bringt die heimische Politik in Zugzwang. Berechnungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben ergeben, dass beispielsweise ein industrieller Getränkeabfüller, der 2022 rund 3 Millionen Euro an Energiemehrkosten zu tragen hat, in Deutschland eine Unterstützung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro erwarten könnte.  

In Österreich würde dasselbe Unternehmen aus dem derzeit geltenden Energiekostenzuschuss lediglich 285.000 Euro erhalten. Diese Differenz von mehr als 1 Million Euro bedeutet einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen in Deutschland. "Die österreichische Bundesregierung ist aufgerufen, unverzüglich alle Hebel in Bewegung zu setzen, um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für unsere Unternehmen zu schaffen. Die volle Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens beim Nachfolgemodell des Energiekostenzuschusses ist sofort und unbedingt notwendig", so Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ.  

Bei der Wahl des zukünftigen Fördermodells legt Menz Wert auf die Feststellung, dass deutsche Mitbewerber aufgrund der dort geltenden Regelung von vornherein Planungssicherheit und rasch zur Verfügung stehende Liquidität haben. "Es braucht ein Modell, das den Unternehmen rasch und effektiv hilft und nicht erst wieder in etlichen Monaten, wenn es für manche schon zu spät sein wird", ergänzt Menz. 

Wann kommt endlich der notwendige Rechtsrahmen?  

Um endlich Planungssicherheit zu bekommen, fordert Menz bereits zum wiederholten Male die rasche Umsetzung eines Rechtsrahmens, der es den Unternehmen ermöglicht, auf die derzeitige Situation zu reagieren. "Dazu gehören unter anderem: 

  • die Beschlussfassung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes mit Wirksamkeit bis zumindest 2026,
  • das Gesetz für freiwillige Substitution des Energieträgers (Fuel Switch),
  • die Umsetzung der industrierelevanten Kriterien des neuen EU-Gas-Notfallplans,
  • das fehlende Grüngas-Gesetz,
  • und die Verlängerung und Erhöhung der Vorausvergütung der Energieabgaben", so Bundesspartenobmann Menz.

 (PWK536/JHR)

Das könnte Sie auch interessieren

Flugzeug beim Abflug, Start

Klarstellung zu Kollektivvertragsabschluss Luftfahrt

Die Berufsgruppe Luftfahrt in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) informiert: 17,6 Prozent bedeuten eine Inflationsabdeckung für insgesamt drei Jahre  mehr

Elektronik

FEEI, OVE, FMTI, UBIT: Qualifizierungsoffensive dringend nötig!

Akuter Fachkräftemangel in Technik- und Informatik-Berufen –  jede vierte Stelle unbesetzt.  mehr

Fachverbandsobmann Michael Stingeder, Bundesvorsitzende des Bundesausschusses Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung Birgit Streibel-Lobner

Der erste Blick zählt: Neuer Auftritt für die Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung

Voller Erfolg: Der 3. Bundeskongress der FTSI-Berater:innen am 5. Mai in Wien konnte mit zahlreichen Neuigkeiten aufwarten mehr