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Einigung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Ziele und Änderungen im Überblick

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Beschluss im Plenum im Nationalrat

Am 7.7. hat das Plenum im Nationalrat nach langen Verhandlungen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien, der SPÖ und der NEOS beschlossen. Damit soll der Ökostromausbau für die nächsten 10 Jahre gesichert werden (27 TWh zusätzlich). Bis 2030 soll der Strombedarf in Österreich über ein gesamtes Kalenderjahr betrachtet vollständig aus nachhaltigen Energiequellen gedeckt werden.

In einigen Punkten konnten wir noch Verbesserungen erreichen bzw. verhindern, dass Verbesserungen entfallen.

Bedauerlich ist, dass zur Einspeisung von Grünem Gas und Wasserstoff ins Gasnetz nach wie vor klare Rahmenbedingungen sowie Anreize fehlen. Die Beimengung in die bestehende Gasinfrastruktur bleibt weiterhin von den Investitionsförderungen ausgeschlossen und konterkariert somit die Ausbauziele der Bundesregierung.

Überblick über die Änderungen der Regierungsvorlage

Breitere Finanzierung von Grünem Gas

  • Die von Kunden zu tragende Investitionsförderung wurde von 50 Mio. Euro pro Jahr auf 40 Mio. Euro für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und weiteren 40 Mio. Euro für Biogas (15 Mio. für Umrüstung und 25 Mio. für Neuanlagen).
  • Teile der insgesamt 80 Mio. Euro sollen über EU-Mittel bzw. Bundesmittel finanziert werden, deren Beitrag jedoch noch unklar ist – daher ist im Gesetz die Formulierung „in Folge bis zu“.
  • Unionsmittel, insb. aus dem EU-Recovery Fonds, können zusätzlich herangezogen werden, d.h. dadurch würde sich das jährliche Fördervolumen für Grünes Gas erhöhen.
  • 50 % der bis zu 40 Mio. Euro für Wasserstoff werden nicht über die Gasverbraucher sondern über die Stromkunden finanziert, damit wird die Verteuerung des Gases gedämpft.

Die Investitionsförderung für Biogas wird weiterhin ausschließlich als Aufschlag auf die Netztarife der Gaskunden (Grüngas-Förderbeitrag) finanziert.

Investitionsförderung für Wasserstoff

Nunmehr können Wasserstoff (H2) Anlagen mit einer Mindestleistung von 0,5 MW und einer Höchstleistung von unter 1 MW gefördert werden. Dies war eine Forderung der Wirtschaft, damit auch kleinere Elektrolyseure gefördert werden können. Bedauerlich ist, dass die Beimengung von Wasserstoff in die bestehende Gasinfrastruktur sowie von Anlagen, die von Netzbetreibern betrieben werden, weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind.

Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte

Einkommensschwache Haushalte, die von den GIS befreit sind, sollen unbürokratisch auch von der Erneuerbaren-Pauschale sowie den Förderbeiträgen für Grünes Gas und Ökostrom befreit sein. Details zur Abwicklung unter Einbindung der Netzbetreiber sollen in einer Verordnung der Regulierungsbehörde erlassen werden.

Darüber hinaus sind die Mehrkosten der Ökostromförderung (Grünes Gas wird hier nicht eingerechnet) für sozialschwache Menschen (Sozialhilfeempfänger) mit 75 Euro pro Jahr gedeckelt, dies betrifft 550.000 Haushalte. Die Mehrkosten sind auf die übrigen Endverbraucher, die an die Netzebene 7 angeschlossen und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, zu verteilen. 

Endverbraucher, die Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Netzbetreiber haben diese Endverbraucher schriftlich darüber zu informieren, dass sie von der Kostentragung ausgenommen sind. Das heißt, dass ALLE Unternehme, die auf NE 7 abnehmen, keine Mehrbelastungen zu tragen haben, da die Mehrkosten der Deckelung ausschließlich von den restlichen Haushaltskunden übernommen werden müssen.

Auf die Möglichkeit der Kostendeckelung bzw. Kostenbefreiung ist auf der Rechnung der Netznutzung gesondert hinzuweisen.

Abbau der Warteliste und weiterer Ausbau der Fernwärme

Mit 110 Millionen Euro soll der Rückstau der Projekte beim Ausbau der Fernwärme in Österreich über das Fernwärme- und -Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) abgearbeitet werden. Das betrifft insgesamt 173 Projekte, die teilweise seit 2011 auf eine Förderzusage warten. Zusätzlich sollen bis 2024 jährlich 15 Mio. Euro in den Ausbau der Fernwärme fließen. So sollen in den nächsten 10 Jahren insgesamt bis zu 300 Millionen Euro für die Fernwärme bereitgestellt werden. 

Integrierter Netzinfrastrukturplan (NIP)

Der NIP ist nur auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber zu erstellen, diese Einschränkung ist relevant für die Sektorkopplung.

PV-Anlagen

Neu hinzugekommen sind die sogenannten Agri-PV-Flächen. Das sind Grundflächen, die gleichzeitig zur Stromproduktion mittels PV und zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden.

Am 14. Juli soll das EAG im Bundesrat beschlossen werden. Parallel zum Beschluss läuft der Notifizierungsprozess auf europäischer Ebene mit der EU-Kommission. Die beihilfenrelevanten Teile des Gesetzes treten erst nach Freigabe durch die Kommission in Kraft.

Gesamtbewertung

  • Großzügige Förderungen für Ökostrominvestitionen entsprechen den Erwartungen der Investoren.
  • Stromkosten werden steigen (Förderkosten, Netzkosten)
  • Ausbau der Produktionskapazitäten gelingt nur, wenn Planungs- und Genehmigungsrecht „mitspielen“
  • Ausbau der Produktionskapazitäten setzt auch voraus, dass die übrige Infrastruktur (Speicher, Netze, Leitungen) mitwächst
  • Grüner Gas-Ausbau wurde zurückgestellt
  • Aliquotierung für Saisonbetriebe und Entlastung der Betriebe bei pandemiebedingten Stillständen werden begrüßt.

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