Eigenstrom steuerbefreit

Steuerbefreiung bei Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaik

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Aktualisiert am 11.03.2023

Die Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom aus PV-Anlagen war ein Hindernis für Investoren, weil sie die Wirtschaftlichkeit der Investition in vielen Fällen zunichtegemacht hat. Mit der Novelle der Elektrizitätsabgabe wurde diese Steuer abgeschafft. Die WKÖ hatte seit langem gefordert, dass diese kontraproduktive „Eigenstromsteuer“ fällt, und der Einsatz hat sich gelohnt. Dass die Einhebungsbürokratie wegfällt, ist ein zusätzlicher, positiver Nebeneffekt für die Anlagenbetreiber.

Seit 2021 ist auch die langjährige WKÖ-Forderung erfüllt worden, dass Gewerbebetriebe zehnmal so viel PV-Fläche wie bisher gefördert bekommen. Durch die Streichung der Elektrizitätsabgabe für selbst produzierten und selbst verbrauchten PV-Strom mit Anfang 2020 erspart sich z.B. ein Hotelier mit einer 100 kWp-Anlage 810 Euro pro Jahr sowie die mit der Abgabenentrichtung verbundene Bürokratie und hat damit einen um mehr als 10 % höheren Ertrag. Durch die Änderung bei den Förderbedingungen erhält damit eine 100 m²-PV-Anlage aufgrund des degressiv gestaffelten Fördersatzes 9.000 Euro Förderung statt wie zuvor 1.250 Euro.