Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien unterzeichnet
Ab Anwendbarkeit verbesserte Wirtschaftsbeziehungen erwartet
Nachdem Argentinien mit Wirkung 1.1.2009 das alte DBA Österreich-Argentinien gekündigt hat, ist derzeit kein DBA anwendbar. Durch das Fehlen eines DBA ist der Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen derzeit schwierig. Das neue DBA soll Rechtssicherheit bringen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten stärken und den Wirtschaftsstandort Österreich verbessern.
Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss allerdings der Ratifikationsprozess erfolgreich abgeschlossen werden. Auf die Zustimmung im Parlament unter der neuen Regierung von Alberto Fernández kommt es letztendlich noch an.
Das Abkommen orientiert sich am OECD-Musterabkommen 2017, wobei Maßnahmen des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Projektes zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt wurden. Auf Wunsch Argentiniens fließen Teile des UNO-Musterabkommens zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern in den Text des Abkommens ein.
Die WKÖ rechnet damit, dass ab der Anwendbarkeit des neuen DBA die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten deutlich zunehmen und österreichische Dienstleistungsexporte nach Argentinien um das Dreifache ansteigen werden.