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Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten geändert

Änderungen gelten ab 2023

Ab 1. Jänner 2023 müssen in Österreich ansässige Unternehmen oder natürliche Personen ihre Einkünfte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Österreich versteuern.

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Das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (BGBl III 2004/88) wurde geändert und wird in der geänderten Form ab 1. Jänner 2023 anwendbar sein. Auslöser für die Revision war ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2018, der neue Regelungen im Bereich der Dividendenbesteuerung notwendig machte. Zudem sollte das Abkommen auf den neuesten OECD-Standard betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) gebracht werden. 

Im Altabkommen war bisher keine Quellenbesteuerung für Dividenden vorgesehen. Zukünftig sollen Dividenden mit einer Steuer von 10 % an der Quelle besteuert werden. Allerdings sind bestimmte Nutzungsberechtigte weiterhin befreit, das ist der Staat, seine Gebietskörperschaften oder eine qualifizierte staatliche Einrichtung wie die Oesterreichische Nationalbank. Außerdem sind Schachtelbeteiligungen von Gesellschaften (keine Personengesellschaften), die zu mindestens 10 % am Kapital einer anderen Gesellschaft beteiligt sind, an der Quelle steuerbefreit. 

Eine wesentliche Neuerung im DBA VAE ist die Umstellung Österreichs von der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt auf die Anrechnungsmethode. Dadurch werden alle in den VAE erwirtschafteten Einkünfte von in Österreich ansässigen Personen zukünftig in Österreich besteuert und damit auf österreichisches Steuerniveau hochgeschleust.  

Des Weiteren wurde vereinbart, dass für Zwecke der Auslegung des Abkommens nur mehr das OECD-Musterabkommen und der Kommentar dazu herangezogen werden sollen.

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