Datenschutz im Fokus - Das neue Datenschutzregime ab Mai 2018

Unterlagen zur Veranstaltung am 12. und 13.10.2017 in der WKÖ

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Am 25. Mai 2018 ist es soweit! An diesem Tag treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das “Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018” in Geltung. Bis dahin müssen alle Datenverarbeitungen an diese neue Rechtslage angepasst werden.  


Mit dem neuen Datenschutzregime kommen erhebliche Neuerungen auf Unternehmen zu. Die DSGVO bringt dabei einen Paradigmenwechsel mit sich - weniger Meldepflichten, mehr Eigenverantwortung! Die Zeit drängt, das eigene Unternehmen auf die neuen Regeln umzustellen. Obwohl die DSGVO grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist, bedarf es aufgrund ihrer zahlreichen Spielräume Bestimmungen im nationalen Recht. Das entsprechende österreichische “Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018”, eine Novelle des geltenden Datenschutzgesetzes 2000 (künftig: “DSG”) wurde bereits im Juni 2017 beschlossen. 

Am 12. und 13.10.2017 fand in der WKÖ eine Veranstaltung der Abteilung für Rechtspolitik und der Bundessparte Information und Consulting statt. 

Am 12.10.2017 am Vormittag gab es einen Überblick über den Inhalt dieses Datenschutz-Anpassungsgesetzes und die Positionen des Bundeskanzleramts, der Datenschutzbehörde, des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Wirtschaft. In einer Podiumsdiskussion wurden die Herausforderungen der neuen Datenschutzrechtslage aus Sicht der jeweiligen Institutionen dargestellt und erörtert. 

Am 12.10.2017 am Nachmittag und am 13.10.2017 wurden einige für die Wirtschaft besonders wichtige Bereiche des neuen Datenschutzregimes in Fachvorträgen näher beleuchtet.  

Vorträge 12.10.2017 (pdf als Download) 

Vorträge 13.10.2017 (pdf als Download) 

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