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Corporate Sustainability: Due Diligence „EU-Lieferkettengesetz“

Nachbericht zur Podiumsdiskussion am 1.12.2022 in der WKÖ und im Livestream

Dunkelblaus Sujet mit grafischer Hand, die auf Paragrafenzeichen deutet, daneben Beschriftung
© iuriimotov | stock.adobe.com | WKÖ

Nachhaltige Unternehmensführung bringt die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft zum Ausdruck. Nachhaltigkeit, insbesondere die Verantwortung für Lieferketten, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ursprünglich eher ein freiwilliges Managementkonzept, ist international die Tendenz zu erkennen, dass Sorgfaltspflichten (Due Diligence) von Unternehmen und ihre Verantwortung auf Lieferketten ausgeweitet werden.

In einigen europäischen Staaten existieren bereits Gesetze für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in globalisierten Wertschöpfungsketten. Ab Jänner 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.

Um innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, hat die Europäische Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie („EU-Lieferkettengesetz“) veröffentlicht. Erklärtes Ziel der Kommission ist nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen dabei eine Schlüsselrolle.

In Zukunft sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die  Sorgfaltspflichten sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet sein.

Wie die neuen Regelungen ausgestaltet sein sollen, und vor welchen Herausforderungen österreichische Unternehmen stehen, wurde im Rahmen der Veranstaltung intensiv diskutiert.

Vortragende

Die Inhalte des Vorschlags der Euopäischen Kommission wurden von Elke Winter-Mes, Referentin im Referat Gesellschaftsrecht der Europäischen Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission, vorgestellt.

In Vertretung von Dr. Angelika Winzig, Abgeordnete zum Europäischen Parlament und dort Leiterin der ÖVP-Delegation sowie Berichterstatterin im INTA-Ausschuss, berichtete Stella Wetzlmair über die aktuellen 

Entwicklungen und den Zeitplan im Europäischen Parlament. Dort soll im Frühjahr 2023 eine Position im Plenum abgestimmt werden.

Mag. Elona Kamberi, BA, stellvertretende Leiterin der Abteilung OECD und Nachhaltigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und Dr. Matthias Potyka LL.M., leitet die Abteilung Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Justiz, gaben Einblicke zur Positionierung Österreichs zu dem Thema und zum Prozess im Rat. Für besondere Spannung sorgte, dass zeitglich mit der Hybridveranstaltung eine Abstimmung im Rat Wettbewerbsfähigkeit über eine allgmeinene Ausrichtung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit stattfand. Trotz einer Stimmenthaltung Österreichs durch Bundeminsiter Kocher, wurde die allgemeine Ausrichtung der tschechischen Ratspräsidentschaft in Brüssel letzlich beschlossen. Diese Entwicklung konnte sofort in die anregende Diskussion einbezogen werden.

Die Perspektive der Wissenschaft wurde von Univ.-Prof. Dr. Martin Winner, Universitätsprofessor für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, und Dr. Dr. Markus Beham LL.M., Lehrender an der Universität Passau am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht sowie am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien, dargelegt. Es wurden juristische und faktische Problemstellungen aufgezeigt, sowie ein Blick auf das bereits ab Jänner 2023 anwendbare deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geworfen.

Von Dr. Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ, wurden die zahlreichen Teilnehmer:innen vor Ort und online willkommen geheißen. In ihrer Einleitung betonte sie, dass sich die österreichische Wirtschaft zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften bekennt und die Intentionen der Initiative, den internationalen Menschenrechts- und Umweltschutz durch einen kohärenten Rechtsrahmen zu verbessern, unterstützt. Allerdings sollte jegliche gesetzliche Regelung mit Augenmaß erfolgen. Die Anforderungen an Unternehmen sollten klar, überschaubar und verhältnismäßig sein.

Die zahlreichen Fragen sowohl aus dem Publikum vor Ort als auch von den Interessierten im Livestream zeigten das große Interesse am Thema und die vielen noch unbeantwortbaren Fragen im Zusammenhang mit dem entstehenden Gesetzestext.

Wir danken den Podiumsteilnehmern für ihre hervorragenden Beiträge und insbesondere unserer Moderatorin Mag. Sabine Radl, Leiterin WKÖ Themen-Desk, die souverän und kompetent durch diese hybride Veranstaltung geführt hat und verschiedenste Diskutant:innen zu Wort kommen ließ.

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