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Corona-Maßnahmen: Lockerungen ab 16. April

Änderungen unter anderem bei FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelungen

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© WKÖ
Die Verordnung liegt vor. Die Corona-FAQs wurden auf wko.at/corona  aktualisiert. 

Überblick der ab 16.4. bis voraussichlich 8.7. geltenden Regelungen 


FFP2-Maskenpflicht gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und 
  • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)

3G-Regelung gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen


 "Grüner Pass"

  • Verlängerung der Gültigkeit von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) von 270 Tagen auf 365 Tage

Impfempfehlung:

  • 4. Impfung für über 80-Jährige nach 6 Monaten empfohlen, für vulnerable Personen nach individueller Absprache mit Arzt


Die Verordnung liegt vor. Die Corona-FAQs wurden auf wko.at/corona aktualisiert. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.


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