Corona-Maßnahmen: Lockerungen ab 16. April
Änderungen unter anderem bei FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelungen

Die Verordnung liegt vor. Die Corona-FAQs wurden auf wko.at/corona aktualisiert.
Überblick der ab 16.4. bis voraussichlich 8.7. geltenden Regelungen
FFP2-Maskenpflicht gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und
- in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
3G-Regelung gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
"Grüner Pass"
- Verlängerung der Gültigkeit von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) von 270 Tagen auf 365 Tage
Impfempfehlung:
- 4. Impfung für über 80-Jährige nach 6 Monaten empfohlen, für vulnerable Personen nach individueller Absprache mit Arzt
Die Verordnung liegt vor. Die Corona-FAQs wurden auf wko.at/corona aktualisiert. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.