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Offene COFAG-Baustellen: WKÖ-Seeber fordert rasche und pragmatische Umsetzung nach Kommissionsentscheidung

WKÖ-Tourismusobmann Seeber: Entscheidung der EU-Kommission ist ein wichtiges Signal an unsere Betriebe

Robert Seeber, Obmann der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
© BSTF

Tausende Betriebe warten schon seit Jahren auf zugesagte Förderungen – viele sind in ihrer Existenz bedroht. Für diese ist die heutige Entscheidung der EU-Kommission ein Lichtblick nach monatelangen Verhandlungen mit der EU-Kommission. 

Die Europäische Kommission hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium (BMF) das Verfahren der beihilferechtlichen Genehmigung eines Teils der Coronahilfen abgeschlossen. Damit gibt es sowohl für jene Unternehmen, die aufgrund der Definition "verbundener Unternehmen" nicht weiterbearbeitet werden konnten, als auch für jene, deren Anträge wegen unklarer Auslegung von Fristen nicht erledigt werden konnten, eine neue Rechtsgrundlage für die lang erwarteten Hilfen. Die Richtline bedarf für die nationale Umsetzung allerdings noch der Zustimmung von Vizekanzler Werner Kogler. 

Allein beim Verlustersatz III sind fast 3.000 Anträge von insgesamt etwa 5.300 Anträgen betroffen (Fördervolumen ca. 170 Mio. Euro). Beim Ausfallsbonus III handelt es sich um rd. 130 Anträge (Fördervolumen 2,4 Mio. Euro). 

Robert Seeber, WKÖ-Bundesspartenobmann, appelliert an den Vizekanzler, hier zügig zu handeln: "Insgesamt sind rund 8.500 Hilfsanträge heimischer Firmen laut COFAG, der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, aktuell noch offen, ein großer Teil aus dem Tourismus. Etwa 4.000 davon hängen an den noch ungelösten Fragestellungen zum EU-Beihilfenrecht. Daher ist die Genehmigung durch die EU-Kommission ein wichtiges Signal in Richtung unserer Unternehmen, denn: Leidtragende waren und sind Unternehmen, die teilweise schon jahrelang auf die Förderungen warten oder über denen das Damoklesschwert einer Rückzahlung schwebt!"

Klar ist für Seeber: Die Wirtschaftskammer wird den betroffenen Unternehmen zur Seite stehen. "Es ist zwar einer Verhandlungslösung immer der Vorzug zu geben, sollte es aber nicht mehr anders möglich sein, werden wir auch erfolgsversprechende Musterverfahren unterstützen. Uns liegen dazu eine Reihe von Expertisen und Publikationen renommierter Spitzenjuristen vor, die die Ansprüche der Unternehmen untermauern. Dennoch ist unser primäres Ziel, endlich eine rasche und unkomplizierte Paketlösung im Sinne der Unternehmen zu erreichen. Wenn es geht, sollen aufwändige und lange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden", betont Seeber abschließend. (PWK257/ES)

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