Bundesinnungsmeister Andreas Wirth: "Neue Verordnung schafft mehr Klarheit bei Photovoltaik-Bundesförderungen"
Verordnung schafft die Möglichkeit, den Rückstau aus 2022 aufzuholen und vereinfacht die Einreichung von PV-Förderungen

Damit bezieht sich Wirth auf eine konkrete Voraussetzung für die Gewährung des Investitionszuschusses in der neuen Verordnung, wonach für Konsument:innen die erstmalige Einbringung des Förderantrages bei der EAG-Förderabwicklungsstelle unter bestimmten Bedingungen auch nach Beginn der Arbeiten liegen kann. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
Der Bundesinnungsmeister bedankt sich speziell bei ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf und der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler für die Kurskorrektur und die gute Zusammenarbeit. Wirth: "Die bisherige Förderpraxis hat leider immer wieder für Irritationen und Verwirrung bei den Elektrikerinnen und Elektriker, aber auch bei unseren Kundinnen und Kunden gesorgt. Die nun vorliegende Neuregelung geht in die richtige Richtung.“ So besteht künftig die Möglichkeit, PV-Anlagen auch zu erwerben, zu errichten und gefördert zu bekommen, wenn sie noch nicht ans Stromnetz angeschlossen sind.
"Das mit der neuen Verordnung abgegebene Versprechen, dass man künftig eine vereinfachte Dateneingabe bei Wiederholungen von Förderanträgen umsetzt und binnen weniger Tage mit einem Feedback der Förderstelle zu rechnen ist, wird - davon bin ich überzeugt - ebenfalls positiv ankommen“, so Bundesinnungsmeister Andreas Wirth abschließend. (PWK071/HSP)