Arbeitskräfteüberlassung: Höchste Qualitätsstandards sichern Vertrauen
Branche in Österreich durch Kollektivvertrag und neue Befähigungsprüfung nachhaltig etabliert – Sozialpartner-Appell: „Konsequent gegen Missbrauch vorgehen“

Vor zwanzig Jahren, am 1. März 2002, ist in Österreich der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung in Kraft getreten. Seither sind Zeitarbeiter:innen den Stammarbeitskräften in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zumindest gleichgestellt, von der Arbeitszeit über den Urlaub und das Entgelt bis hin zum Krankengeld.
"Die Arbeitskräfteüberlassung hat sich seither als wichtige Dienstleistung für die Wirtschaft und als attraktive Beschäftigungsform etabliert. Es wurde dadurch das Vertrauen in die Branche sowohl bei den Kundinnen und Kunden als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestärkt“, sagt Heidi Blaschek, Bundesvorsitzende der Personaldienstleister im Fachverband (WKÖ).
"Angesichts des Fachkräftemangels werden jene Betriebe einen Vorteil haben, die faire Arbeitsbedingungen anbieten. Es liegt also im Interesse der Zeitarbeitsfirmen, sich an die ausverhandelten Spielregeln zu halten“, sagt Thomas Grammelhofer, Bundesbranchensekretär der PRO-GE. Auch die Beschäftigerbetriebe dürfe man nicht aus der Verantwortung entlassen, sie sind aufgefordert, auf Firmen zurückzugreifen, die die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenrechte garantieren.
Prüfung der nötigen Kompetenzen
Der Zugang zum Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist an einen Befähigungsnachweis gebunden. Seit September 2021 wird die Befähigungsprüfung nach der neuen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese wurde von der Branchenvertretung gemeinsam mit dem ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft modernisiert und auf neue Beine gestellt. Es handelt sich nun um eine hochwertige, kompetenzorientiert gestaltete Prüfung auf NQR-Niveau 6 (gleichwertig zu einem Bachelor-Abschluss). Somit ist gewährleistet, dass nur gut ausgebildete Personen mit den erforderlichen Kompetenzen dieses Gewerbe anmelden können.
Strenge Kontrollen
Eine konsequente Prüfung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises durch die Gewerbebehörden ist wichtig, um den hohen Qualitätsstandard in der Personaldienstleistung zu halten. Denn auch das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist nicht davor gefeit, für betrügerische Machenschaften missbraucht zu werden.
"Bund und Länder sowie öffentlich geförderte Institutionen müssen in diesem Zusammenhang ebenso in die Pflicht genommen werden. Hier muss garantiert werden, dass künftig nur mehr auf Zeitarbeitsfirmen zurückgegriffen wird, die ArbeitnehmerInnen fair und korrekt an ihre Kunden überlassen“, sagt Grammelhofer.