Abschreibungsregeln verbessern
Position der WKÖ 2020
Die derzeit geltende gesetzliche Abschreibungsdauer für Gebäude und Pkw entspricht nicht der tatsächlichen Nutzungsdauer. Sie wirkt investitionsfeindlich und muss daher verkürzt werden. Die Möglichkeit der degressiven bzw. vorzeitigen Abschreibung ist ein weiterer Impuls für Investitionen. Er kann auch mit Blick auf den Klimaschutz genutzt werden. Steuerliche Anreize für die Sanierung und den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden nützen regionalen Handwerksbetrieben. Eine Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bringt zusätzlich eine Verwaltungsvereinfachung.
Im Detail notwendig sind folgende Verbesserungen:
- Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.500 Euro
- Verkürzung der Abschreibungsdauer für Gebäude auf 33,3 Jahre und für die Neuerrichtung von Wohnungen beim Dachgeschoßausbau sowie im Bereich des Tourismus und der Freizeitwirtschaft auf 15 Jahre
- Verkürzung der Abschreibungsdauer für Pkw auf sechs Jahre
- Einführung einer sofortigen bzw. vorzeitigen Abschreibung für die thermische Sanierung von Gebäuden
- Einführung der Möglichkeit einer degressiven/vorzeitigen Abschreibung
- Steuerliche Anreize für die Sanierung und den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden
Mehr Infos: WKÖ Forderungen