Zentralanstalt für Meterologie und Geodynamik-Gesetz
Stellungnahme der Wirtschaftskammer, September 2010
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) von einer teilrechtsfähigen Anstalt in eine vollrechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts umgewandelt. Langfristig kommt es durch diese Konstruktion zu einer Reduktion der Planstellen des Bundes. Die ZAMG erhält ein Globalbugdet und hat mit dem/der Bundesminister(in) Leistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Wirtschaftskammer Österreich steht dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüber. Durch die Umwandlung der ZAMG in eine vollrechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts werden aus unserer Sicht keine finanziellen Einsparungen erzielt.
Der Entwurf verhindert nicht, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen der ZAMG und privaten Wetterdienstleistern entstehen können. In diesem Zusammenhang wären auch klarstellende Erläuterungen zur Frage der Geltung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) wünschenswert. Weiters wird kritisiert, dass der Begriff "Warnung vor gefährlichen Wettersituationen“ nicht definiert ist. Die vorgesehene Festlegung, dass Wetterwarnungen der ZAMG als amtliche Wetterwarnungen gelten, wird abgelehnt.
Schließlich schiene es zweckmäßig, bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats darauf Bedacht zu nehmen, dass in diesem Organ Erfahrungen aus der privatwirtschaftlichen Verwertung von einschlägigen Daten und in der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Anbietern vorhanden sind.