Wirtschaftskammern beginnen am 1. Mai mit der Ingenieurzertifizierung
Landertshammer: Hohe Kompetenz österreichischer Ingenieure wird dadurch anerkannt und bei internationalen Ausschreibungen besser berücksichtigt

Mit 1. Mai 2017 tritt das neue Ingenieurgesetz in Kraft. Der neue „Ingenieur“ wird damit europaweit besser verständlich und vergleichbar, als Qualifikation anerkannt und aufgewertet und im österreichischen Qualifikationssystem stärker wahrgenommen. „Damit wird gewährleistet, dass die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen und Ingenieure entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch bei Bewerbungen am Arbeitsmarkt gebührend berücksichtigt wird“, betont Michael Landertshammer, Leiter der Abteilung für Bildungspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Der neue Nationale Qualifikationsrahmen (NQR), der auf der Grundlage des europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) 2016 in Kraft getreten ist, ermöglicht europaweit eine bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen auf Basis einer achtstufigen Skala. Um die Grundlage für eine Einstufung der Ingenieurinnen und Ingenieure auf die Stufe 6 des NQR zu schaffen, wurde das Verfahren zur Erlangung des Titels neu geregelt. Absolventinnen und Absolventen einer Reife- und Diplomprüfung einer höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt (HTL), einer HTL-Sonderform (Kolleg, Aufbaulehrgang), eines gleichwertigen in- oder ausländischen Abschlusses oder anderer inhaltlich vergleichbare Qualifikationen, können nach Absolvierung eines Fachgespräches mit zwei Experten, in dem die entsprechende Praxistätigkeit überprüft wird, die Ingenieurqualifikation erhalten.
Aufwertung der bisherigen Bezeichnung
Die neue Qualifikation ersetzt die bisherige Standesbezeichnung und wertet sie auf. Damit können Absolventen der technischen Fachrichtungen von HTL und vergleichbarer Bildungswege nach entsprechend qualifizierter Praxis durch den Namenszusatz „Ingenieur“ adäquat dokumentieren. Das Ingenieur-Zertifizierungsverfahren besteht aus zwei Teilen: aus dem schriftlichen Antrag und dem Fachgespräch. Zuständig für das Verfahren sind die Ingenieurzertifizierungsstellen der Wirtschaftskammern, die durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit dieser Aufgabe betraut werden. Die mit Verordnung bereits eingerichteten Zertifizierungsstellen der Wirtschaftskammern nehmen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai ihre Tätigkeit auf.
Ab dem 1. Mai wird es möglich sein, auf der Seite http://wko.at/ingzert Informationen einzuholen und elektronisch Anträge zu stellen. (PWK361/BS)