Wirtschaft begrüßt Fristverlängerung bei Fixkostenzuschuss und Verlustersatz
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Praktikable Lösungen sind besonders in akuten Krisenzeiten richtig und wichtig“

Die Antragsfristen für den "Fixkostenzuschuss 800.000“ und den "Verlustersatz I“ werden von Jahresende 2021 um ein Quartal auf Ende März 2022 verlängert. Diese beiden staatlichen Hilfsinstrumente wurden installiert, um Fixkosten beziehungsweise Corona-bedingte Verluste abzudecken und sind für den Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 beantragbar.
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf betont: "Diese Fristverlängerung ist gerade jetzt in einer weiteren Akutphase der Krise richtig und wichtig für unsere Unternehmen. Gerade wenn Lockdown und eine angespannte pandemische Lage für Unsicherheit sorgen, verschafft die Verlängerung bis zum Ende des ersten Quartals 2022 den Betrieben, und auch Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bilanzbuchhaltern mehr Spielraum.“
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