Wichtiger Erfolg für die heimische Wirtschaft
Weitere Lockerungen ab 1. Juli

In intensiven Verhandlungen mit der Bundesregierung konnte die Wirtschaftskammer wichtige Maßnahmen für die Entlastung und Unterstützung für von der Corona-Krise besonders hart getroffene Branchen durchsetzen. Gemeinsam mit dem Mitte Juni bekanntgegebenen Maßnahmenpaket "Zusammen in die Zukunft" - mit weniger Steuern und mehr Investitionen - sind diese Maßnahmen ein weiterer Schritt auf dem rot-weiß-roten Weg aus der Krise.
Die Meilensteine für den Re-Start der heimischen Wirtschaft
Senkung der Umsatzsteuer
Mit 1. Juli wird die Umsatzsteuer bis Jahresende 2020 auf 5 % gesenkt. Neben Restaurants sind davon nun auch Betriebe des Lebensmittelgewerbes wie Bäcker, Fleischer und Konditoren, aber auch Beherbergungsbetriebe, Kinos, Schausteller und Zirkusse begünstigt.
Es wurde eine
veröffentlicht.Staatliche Garantie für Kreditversicherer
Der Staat übernimmt 85 % der Haftungen für Exportkredite in einer Höhe von bis zu einer Mrd. Euro. Diese Haftungen schützen unsere Unternehmen vor Forderungsausfällen und sichern damit auch Beschäftigung in Österreich.
Weitere Lockerungsschritte ab 1. Juli 2020
Für die Gastronomie und den Eventbereich schafft die mit 1. Juli gültige Novelle der Lockerungsverordnung rechtzeitig zum Sommerstart eine wichtige Perspektive für die kommenden Wochen und Monate.
Die Lockerungsschritte im Überblick:
Gastronomie:
- Mund-Nasen-Schutz ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr verpflichtend.
- Gastronomiebetriebe können regulär zwischen 05:00 Uhr morgens und 01:00 Uhr nächtens öffnen.
- Bei geschlossenen Gesellschaften (z.B. Hochzeiten) entfällt diese Sperrstundenregelung zur Gänze, wenn:
- die teilnehmenden Personen mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung bekanntgegeben werden.
- sichergestellt ist, dass der Veranstaltungsort nur von Personen der geschlossenen Gesellschaft betreten wird.
- Selbstbedienungsbuffets in der Gastronomie sind erlaubt, wenn das Infektionsrisiko durch besondere hygienische Maßnahmen minimiert werden kann.
Zusätzliche Lockerungen:
- Einzelveranstaltungen (z.B. Vorträge oder Seminare) im Rahmen von Fach- und Publikumsmessen können wieder stattfinden, wobei die allgemeinen Teilnehmerhöchstgrenzen zu beachten sind.
- Sportausübung ist wieder ohne Mindestabstand möglich. Bei bestimmten Kontaktsportarten (insbesondere in Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten) ist ein COVID-19-Präventionskonzept vorgeschrieben.
Ab 1. August 2020:
- Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind für bis zu 200 Personen erlaubt.
Ab 1. September 2020:
- Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind für bis zu 5.000 Personen Indoor und bis zu 10.000 Personen Outdoor erlaubt.