WKÖ: Rechnungshof-Bericht stellt Wirtschaftskammer positives Zeugnis für Abwicklung des Härtefallfonds aus
Schnelle Bearbeitung für Betroffene bestätigt - Empfehlungen des RH geprüft und umgesetzt

Zu Beginn der Krise war rasches Handeln angesagt, nach dem Motto: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Daher hat die Bundesregierung gleich in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie den Härtefallfonds als unmittelbar wirksames Unterstützungsinstrument entwickelt und wir haben im Auftrag der Bundesregierung in kürzester Zeit in der WKÖ gemeinsam mit den Landeskammern die Voraussetzungen für die operative Abwicklung geschaffen. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: "Trotz des enormen Zeitdrucks ist es sehr gut gelungen, mit den die Auszahlungen in der sogenannten Phase 1 zu beginnen, sodass die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer rasch und unkompliziert in den Genuss dieser Akuthilfe kommen konnten."
Kopf weiter: "Bei einer Akuthilfe wie dem Härtefallfonds liegt es in der Natur der Sache, dass nicht alles von Anfang an zur Gänze perfekt geplant und fehlerfrei aufgesetzt sein kann. Deshalb mussten unsere MitarbeiterInnen auch immer wieder Nachbesserungen aus geänderten Richtlinien in die Programme einpflegen. Auch die Empfehlungen des RH wurden teils bereits umgesetzt oder sind bereits eingeplant." Beispielsweise die Beantragung mittels Handysignatur oder die Umsetzung der Zwischenspeicherung des Antragsformulars.
Unbürokratische und rasche Umsetzung
"Wie der Rechnungshof jetzt feststellt, ist die gesamte Umsetzung unsererseits trotz des enormen Zeitdrucks strukturiert, unbürokratisch und rasch erfolgt. Generell ist der Tenor des Rechnungshofs-Berichtes zur Abwicklung des Härtefallfonds sehr positiv. Das verdiente Lob dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der WKÖ und in den Landeskammern, die bis heute unermüdlich daran arbeiten, dass die Härtefallfonds-Mittel rasch und unkompliziert fließen", so Kopf abschließend. (PWK394)