WKÖ zu Einreiseregeln: Bitte keine Verwirrung stiften!
Gültige Verordnung regelt die Einreisebestimmungen für PersonenbetreuerInnen aus Kroatien – WKÖ weist Vorwürfe von vidaflex zurück

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) reagiert mit Verwunderung auf eine OTS-Aussendung der Gewerkschaftsinitiative vidaflex vom 30. Juli. Darin wird „Chaos“ bei der Einreise von selbständigen PersonenbetreuerInnen aus Kroatien nach Österreich geortet.
Die WKÖ weist den Vorwurf zurück, es würden 24-Stunden-BetreuerInnen unterschiedliche Auskünfte erteilt.
„Tatsache ist, dass es eine diesbezügliche derzeit gültige Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt, die die Einreise aus Kroatien regelt“, entgegnet Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der WKÖ.
Einreise aus Kroatien ohne Einschränkung möglich
Demnach müssen Personen, die aus Kroatien (Staat aus Anlage A1) einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in Kroatien haben und sich in den vergangenen zehn Tagen in Kroatien aufgehalten haben, bei der Einreise in Österreich kein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand und keinen negativen PCR-Test mit sich führen und vorweisen. Ebenso ist keine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne oder sonstige Quarantäne vorgesehen. Es ist entsprechend der geltenden Verordnung eine Einreise ohne Einschränkung möglich.
„Es wäre wünschenswert, dass in so schwierigen Zeiten keine Ängste geschürt werden. Durch solche verwirrenden Aussendungen wird das von vidaflex angesprochene Chaos erst befeuert“, so Herz. (PWK348/HSP)