WKÖ begrüßt Gutschein-Lösung für abgesagte Veranstaltungen
Petra Nocker-Schwarzenbacher und Gerhard Span: Faire Regelung sichert Liquidität für krisengeschüttelte Branche und wahrt Ansprüche der Konsumenten

Als "faire Lösung" für beide Seiten – Unternehmen und Konsumenten – bezeichneten Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, und Gerhard Span, Obmann des Fachverbandes der Freizeitbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Einigung der Regierung auf eine "Gutscheinlösung" für abgesagte Veranstaltungen, die heute im Justizausschuss beschlossen wurde.
Demnach können Veranstalter bis zu einem Gegenwert von 70 Euro Gutscheine zur Kompensation ausgeben. Beträgt der Wert des erworbenen Tickets zwischen 70 und 250 Euro, so ist der über 70 Euro hinausgehende Betrag vom Veranstalter zurückzuzahlen. Übersteigt der Betrag die Summe von 250 Euro, so sind 180 Euro rückzuerstatten, der Restbetrag kann in Form eines Gutscheines abgelöst werden. Bei Abonnements kann der Betrag anstelle eines Gutscheins auch auf ein Folge-Abo angerechnet werden. Die Gutscheine werden übertragbar sein. Der Geldwert des Gutscheins wird, wenn dieser nicht bis Ende 2022 eingelöst wird, vom jeweiligen Veranstalter rückerstattet.
"Hilft den Unternehmen und wird Konsumentenansprüchen gerecht"
"Wir waren und sind durch die Coronakrise gezwungen, alle Veranstaltungen quer durch alle Bereiche - Kultur, Musik und Sport - abzusagen. Deshalb war uns eine rasche, faire Lösung für die Veranstalter, aber auch die Besucher, die Tickets gekauft haben, enorm wichtig", unterstreicht Freizeitbetriebsobmann Span. Bundesspartenobfrau Nocker-Schwarzenbacher erklärt: "Das ist ein interessenpolitischer Erfolg der Wirtschaftskammer und ein Schritt für die schwer gebeutelte Veranstaltungsbranche, denn er hilft in dieser enorm fordernden Zeit die Liquidität der Unternehmen zu sichern, wird dabei aber auch den Ansprüchen der Konsumenten gerecht."
(PWK176/ES)